337 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Entschließungsantrag 93/A (E) der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen betreffend soziale Ausgewogenheit der Agrarförderungen

Die Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 31. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die landwirtschaftlichen Förderungen in Österreich konzentrierten sich 1994 in den Gunstlagen. Als Ergebnis einer Förderungspolitik, die sich vorrangig nach Produktmengen und Flächen richtet, profitieren die Marktfruchtbetriebe (pro Betrieb mehr als das Doppelte von Bauern im Hochalpengebiet und Bergbauernbetrieben) und die Betriebe im Nordosten (das Doppelte von Bauern im Hochalpengebiet und nahezu das Doppelte von Bergbauernbetrieben) am stärksten von den Agrarförderungen. Berechnet nach Arbeitskraft werden die Unterschiede besonders deutlich. Wurde zB eine Arbeitskraft in einem Milchbetrieb im Berggebiet mit durchschnittlich 31 538 S unterstützt, erhielt eine Arbeitskraft in einem Marktfruchtspezialbetrieb 123 433 S, das ist nahezu das Vierfache.

Das flächen- und tierbestandsbezogene EU-Förderungssystem verstärkt diesen Trend noch. Die Folge der derzeitigen Agrar- und Förderungspolitik ist eine Auseinanderentwicklung innerhalb der Landwirtschaft und ein „Strukturwandel“, der in folgende Richtung geht:

         –   weitere Beschleunigung der Abwanderung aus der Landwirtschaft;

         –   regionale und betriebliche Konzentration der Produktion und damit negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und Infrastruktur der Regionen;

         –   Dualisierung der Landwirtschaft in Intensivproduktion und biologische Landwirtschaft als Nische.

Im Jahr 1994 sind in Österreich wieder 10 000 Beschäftigte aus der Landwirtschaft abgewandert und stoßen auf einen immer enger werdenden Arbeitsmarkt. Seit 1989 gingen in der Landwirtschaft 47 000 Arbeitsplätze verloren, die Agrarquote liegt nur mehr bei 4,9%.“

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 26. September 1996 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Andreas Wabl, Heinz Gradwohl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Franz Kampichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 09 26

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann