339 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Entschließungsantrag 42/A(E) der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen betreffend Novellierung des Österreichischen Bundesforste-Gesetzes 1977


Die Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 31. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Österreichischen Bundesforste verwalten 10% der Fläche Österreichs und 15% der Gesamtwaldfläche des Bundesgebietes. Das Bundesforste-Gesetz 1977 sieht als vorrangige Aufgabe der Österreichischen Bundesforste nach § 2 Abs. 1 den betriebswirtschaftlichen Erfolg:

,Den Österreichischen Bundesforsten obliegen im Rahmen der forstrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen vor allem die Erzielung eines bestmöglichen betriebswirtschaftlichen Erfolges bei der Produktion und der Verwertung des Rohstoffes Holz und der forstlichen Nebenprodukte, allenfalls deren Weiterverarbeitung, sowie die bestmögliche Verwaltung des Betriebsvermögens.‘

Wie aus den Kennzahlen der österreichischen Forstwirtschaft hervorgeht, gibt es – ua. verursacht durch die Holzmarktkrise – Einsparungsmaßnahmen im Bereich der Aufwendungen für Schutzwälder und bei den Personalständen. Insgesamt geraten durch die Holzmarktkrise die Forstbetriebe unter starken wirtschaftlichen Druck, was sich auf die Wirtschaftsweise der Betriebe in Richtung einseitige Profit­orientierung auswirkt. Umso dringender stellt sich die Aufgabe an die Österreichischen Bundesforste, die Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktionen im Interesse des allgemeinen Wohles zu sichern und zu verbessern. Die Erhaltung dieser Funktionen kann von den privaten Forstbetrieben zunehmend weniger wahrgenommen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten halten daher den vorrangig betriebswirtschaftlichen Auftrag an die Österreichischen Bundesforste laut Bundesforstgesetz 1977 für nicht mehr zeitgemäß.“

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seinen Sitzungen vom 2. Juli 1996, 10. Juli 1996 und 26. September 1996 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Ing. Mathias Reichhold, Andreas Wabl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Franz Kampichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 09 26

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann