359 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (112 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Zwischen Österreich und der Republik Südafrika bestehen keine steuervertraglichen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Auf Grund der wirtschaftlichen Beziehungen bedarf es einer modernen Regelung des Steuervertragsrechts. Durch ein Abkommen soll die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte von Österreich und Südafrika bewirkte Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Einkommen- und Vermögensteuern in einer den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und der internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise beseitigt werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen orientiert sich inhaltlich an Grundsätzen, die vom Fiskalkomitee der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben.

Das Abkommen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag, dessen Abschluß der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG bedarf. Gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Das Abkommen ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich zugänglich, sodaß eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. Oktober 1996 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (112 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.

Wien, 1996 10 17

                                    Anna Huber                                                                  Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann