372 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Ausgedruckt am 29. 10. 1996

Regierungsvorlage


Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.

In Wien

Verkauf

zu  Schilling

(Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten)

Liegenschaft EZ 33 Grundbuch 01004 Innere Stadt Wien, bestehend aus Grundstück Nr. 1005/1 (Baufläche Gebäude und Baufläche befestigt)..................................................................................................................................... 90 500 000

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Erläuterungen

I.

Die Bundesimmobiliengesellschaft hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten die Veräußerung der unter II. angeführten, für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaft in 1010 Wien, Annagasse 5, beantragt.

Da bei dieser Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die im Artikel XI Bundesfinanzgesetz 1996 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräußerungsgenehmigung zusteht, ist die Einholung einer gesetzlichen Veräußerungsermächtigung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß Artikel 42 Absatz 5 des Bundes‑Verfassungsgesetzes gegen Beschlüsse des Nationalrates, die Verfügungen über Bundesvermögen betreffen, der Bundesrat keinen Einspruch erheben kann.

II.

In Wien

Verkauf

(Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten)

Liegenschaft EZ 33 Grundbuch 01004 Innere Stadt Wien, bestehend aus Grundstück Nr. 1005/1 (1 327 m2, davon Baufläche Gebäude 1 096 m2, Baufläche befestigt 231 m2), zum Kaufpreis von S 90 500 000 an die Firma „Freude am Wohnen“ Wohnbau Gesellschaft m.b.H., Anzengruberstraße 3, 4020 Linz.

Bei der Veräußerungsliegenschaft handelt es sich um das Areal des ehemaligen „Kleinmariazeller Hofes“, 1010 Wien, Annagasse 5, der bis 1982 Sitz des Rechnungshofes war, nunmehr für Bundeszwecke entbehrlich ist und daher veräußert werden soll. Erste Verkaufsvorbereitungen fanden bereits 1988 statt, wurden jedoch wegen Bundesbedarfes (Unterbringung des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie) nicht weiter verfolgt.

Nach Wegfall des Bundesbedarfes und Übertragung des Fruchtgenußrechtes der Liegenschaft an die Bundesimmobilien-Gesellschaft (BIG) leitete diese mit Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen Verkaufsvorbereitungen ein. Sämtliche bisherigen Verkaufsbemühungen scheiterten jedoch an der mangelnden Bereitschaft der Interessenten, den vom Bundesministerium für Finanzen als angemessen festgestellten Kaufpreis zu leisten.

Das nunmehr vorliegende Anbot der Firma „Freude am Wohnen“ entspricht diesen Preisvorstellungen, wobei die Mitübernahme bestehender Mietverhältnisse und Auflagen des Denkmalschutzes, die lediglich sanfte Adaptierungen zulassen, zu berücksichtigen sind.

Die Käuferin beabsichtigt die Schaffung von Wohn- und Büroräumlichkeiten.