391 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
betreffend den Sonderbericht des Rechnungshofes über die Erste Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft (III-23 der Beilagen)
Der gegenständliche Sonderbericht erfolgt auf Grund des Prüfungsverlangens im Nationalrat gemäß § 99 Abs. 2 GOG vom 22. Juni 1995, mit dem der Rechnungshof mit der Prüfung aller Akten im Zusammenhang mit der nicht erfolgten Privatisierung der DDSG Donaureisen auf ihre Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit hin zu untersuchen beauftragt wurde. Insbesondere soll auch geklärt werden, ob im Zusammenhang mit der stillen Liquidation der Gesellschaft ein Schaden für die Republik entstanden ist, und ob in Übereinstimmung mit allen einschlägigen Vorschriften vorgegangen wurde.
Der Rechnungshof erstattet sohin gemäß Art. 126b Abs. 4 und Art. 126d Abs. 1 B-VG sowie gemäß § 99 Abs. 6 des Geschäftsordnungsgesetzes Bericht über das Ergebnis der von ihm durchgeführten Gebarungsüberprüfung.
In der einleitenden Kurzfassung führt der Rechnungshof seinen Sonderbericht 1994 zitierend aus, daß die Republik Österreich für die Aufrechterhaltung der Ersten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft und der DDSG-Donaureisen GesmbH erhebliche finanzielle Opfer geleistet hat. Weiters sind die Privatisierungs- bzw. Liquidationsschritte chronologisch dargestellt.
Darüber hinaus enthält der gegenständliche Bericht folgende Schwerpunkte:
– Rechtsverhältnisse,
– Organe der DDSG und der Donaureisen GesmbH,
– Eigentümervorgaben,
– Privatisierungsbestrebungen (Frachtbereich, Personenschiffahrt),
– Interessentensuche,
– Angebotsbeurteilung,
– Vergleichsrechnungen,
– Liquidation sowie
– Gesamtbeurteilung durch den Rechnungshof.
In der Gesamtbeurteilung hielt der Rechnungshof abschließend fest, daß nach seiner Ansicht die schließlich gewählte Variante einer Liquidation der Donaureisen GesmbH günstiger als eine Privatisierung zu den angebotenen Bedingungen war. Diese Liquidation verletzte keine bestehenden Vorschriften.
Der Rechnungshofausschuß hat den gegenständlichen Sonderbericht, der dem Ausschuß am 7. Mai 1996 zugewiesen wurde, in seinen Sitzungen am 4. Juni sowie am 3. und 24. Oktober 1996 unter Beiziehung von Auskunftspersonen aus der geprüften Unternehmung gemäß § 40 Abs. 1 GOG behandelt.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Peter Rosenstingl, Gabriele Binder, Dr. Sonja Moser, Mag. Reinhard Firlinger und der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler sowie der Bundesminister Mag. Viktor Klima und der Ausschußobmann Abg. Andreas Wabl.
Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Sonderberichtes zu empfehlen.
Als Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Walter Murauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Sonderbericht des Rechnungshofes über die Erste Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft (III-23 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1996 10 24
Walter Murauer Andreas Wabl
Berichterstatter Obmann