392 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP


Nachdruck vom 14. 11. 1996

Regierungsvorlage

Bundesgesetzes über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.

In Niederösterreich

Verkauf zu Schilling

(Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft)

Gründstücke Nr. 532, Nr. 536 je Baufläche samt den darauf befindlichen Bauwerken und Nr. 535/1 landwirtschaftlich genutzt, je inneliegend in EZ 1266, Grundbuch 06218 Orth an der Donau 21 250 000

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Erläuterungen

I.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat die Veräußerung der unter II. angeführten, für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaft "ehem. Gutshof Orth/Donau" beantragt.

Da bei dieser Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die im Artikel XI Bundesfinanzgesetz 1996 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräußerungsgenehmigung zusteht, ist die Einholung einer gesetzlichen Veräußerungsermächtigung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß Artikel 42 Absatz 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes gegen Beschlüsse des Nationalrates, die Verfügungen über Bundesvermögen betreffen, der Bundesrat keinen Einspruch erheben kann.

II.

In Niederösterreich

Verkauf

(Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft)

Grundstücke Nr. 532 (322 m²), Nr. 536 (15 916 m²) je Baufläche samt den darauf befindlichen Bauwerken und Nr. 535/1 (26 918 m²) landwirtschaftlich genutzt, je inneliegend in EZ 1266, Grundbuch 06218 Orth an der Donau, im Gesamtausmaß von 43 156 m² zum Gesamtpreis von 21 250 000 S.

Bei den genannten Grundstücken handelt es sich um das Areal des ehemaligen Gutshofes Orth/Donau.

Der gebotene Preis entspricht unter Berücksichtigung von Abbruch, Entsorgungs und Freimachungskosten dem vom Bundesministerium für Finanzen festgestellten Schätzwert für Rohbauland.

Die Grundstücke liegen überwiegend im "Bauland Wohngebiet - Aufschließungszone". Sie wurden von der Bundesversuchswirtschaft Fuchsenbigl seit 1993 nur mehr teilweise bewirtschaftet und mangels Bedarf aufgelassen, übriger Bundesbedarf ist ebenfalls nicht gegeben.

Auf Grund der öffentlichen Ausschreibung hat sich nur die Marktgemeinde Orth/Donau als Kaufinteressentin gemeldet, welche sich im Verhandlungswege bereit erklärte, den vom Bundesministerium für Finanzen als angemessen festgestellten Kaufpreis zu leisten.

Die Grundstücke werden zur Schaffung von Bauparzellen erworben.