405 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Rechnungshofausschusses


betreffend den Sonderbericht des Rechnungshofes über die Verbundgesellschaft          (III-25 der Beilagen)

Der gegenständliche Sonderbericht erfolgt auf Grund des Prüfungsverlangens im Nationalrat gemäß § 99 Abs. 2 GOG vom 10. März 1995, mit dem der Rechnungshof eine Prüfung der Strompreisgestaltung und Strompreisweiterverrechnung durch die Österreichische Elektrizitätswirtschafts AG gegenüber den Landesgesellschaften sowie die Auswirkungen des EU-Beitrittes Österreichs auf die Strompreisgestaltung, soweit diese zum Prüfungszeitpunkt bereits gebarungsrelevant geworden sind, durchzuführen beauftragt wurde.

Der Rechnungshof erstattet den gegenständlichen Bericht sohin gemäß Art. 126b Abs. 4 und Art. 126d Abs. 1 B-VG im Sinne des § 88 Abs. 6 GOG über das Ergebnis der durchgeführten Gebarungsüberprüfung.

In der einleitenden Kurzfassung wird der Prüfungsinhalt komprimiert dargestellt, wobei insbesondere auf die Ausgangssituation, nämlich die zwischen der Verbundgesellschaft und den neuen Landesgesellschaften abgeschlossenen langfristigen Koordinierungsverträge als Grundlage der österreichischen öffentlichen Elektrizitätswirtschaft, verwiesen wird. Diese Vertragswerke stehen nach Ansicht des Rechnungshofes den Liberalisierungsbestrebungen der EU entgegen.

Durch eine verstärkte Flexibilisierung der Zusammenarbeit wird versucht, auf Änderungen des Strommarktes rasch zu reagieren und gegebenenfalls der Abwanderung von Großkunden an ausländische Stromlieferanten bzw. der Errichtung von Industrieeigenanlagen vorzubeugen.

Weiters wird in der einleitenden Kurzfassung des Berichtes über erwähnenswerte Einsparungen im Rahmen der Verbundgesellschaft durch Rationalisierungsmaßnahmen berichtet und kurz die volkswirtschaftlichen Aspekte der Auswirkungen von Strompreiserhöhungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmungen bzw. die geringere Auswirkung auf das Realeinkommen der privaten Haushalte eingegangen.

Darüber hinaus enthält der Bericht folgende weitere Schwerpunkte und zwar:

         –   Koordinierung der öffentlichen Elektrizitätswirtschaft,

         –   Koordinierungsverträge,

         –   Sonderverträge,

         –   Strompreisantrag 1993 mit detaillierter Darstellung,

         –   neues Strompreisaufsichtssystem,

         –   wirtschaftliche Veränderungsprozesse und Sparmaßnahmen im Verbund-Konzern,

         –   Auswirkungen der EU,

         –   elektrizitätswirtschaftliche Zukunftsbetrachtungen sowie

         –   Schlußbemerkungen.

In den allgemeinen Schlußbemerkungen führt der Rechnungshof aus:

Die österreichische Elektrizitätswirtschaft ist ein dem föderalen Verfassungsprinzip nachgebildeter Wirtschaftskörper. Die wesentliche Säule einer einzel- und gesamtökonomisch sinnvollen Versorgung stellt dabei die Koordinierung von Erzeugung und Verbrauch zwischen der Verbundgesellschaft und den Landesgesellschaften dar.


Zusammenfassend empfiehlt der Rechnungshof nachstehende Verbesserungsmaßnahmen:

(1) Das bisherige Strompreisverrechungssystem – fußend auf der Koordinierung und der Kooperation der öffentlichen Energieversorgungsunternehmen – wäre durch flexiblere Regelungen den europäischen Markterfordernissen anzupassen.

(2) Das künftige Bestehen dieser Unternehmungen sollte durch die Fortsetzung von Kostensenkungs- und Einsparungsprogrammen sowie durch Ausschöpfung sämtlicher Synergieeffekte sichergestellt werden.

Darüber hinaus nahm der Rechnungshof in den Schlußbemerkungen zu den zehn in der Begründung des gegenständlichen Prüfantrages als abzuklärend bezeichneten Problemkreisen auf Grund der bisherigen Aussagen detailliert Stellung.

Der Rechnungshofausschuß hat den gegenständlichen Sonderbericht, der dem Ausschuß am 23. Mai 1996 zugewiesen wurde, in seinen Sitzungen am 4. Juni sowie am 3. und 24. Oktober 1996 unter Beiziehung von Auskunftspersonen aus dem geprüften Unternehmen gemäß § 40 Abs. 1 GOG behandelt.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Erhard Koppler, Mag. Franz Steindl, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Ute Apfelbeck, Dr. Volker Kier, Mag. Reinhard Firlinger, Heidrun Silhavy, Ing. Walter Meischberger, Walter Murauer und der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler sowie der Bundesminister Dr. Hannes Farnleitner und der Ausschußobmann Abgeordneter Andreas Wabl.

Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Sonderberichtes zu empfehlen.

Als Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Georg Wurmitzer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Sonderbericht des Rechnungshofes über die Verbundgesellschaft (III-25 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 10 24

                               Georg Wurmitzer                                                                Andreas Wabl

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann