433 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Entschließungsantrag 60/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend Verbesserung des Gesundheitsberichtswesens

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 31. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

,,Da über die Reformbedürftigkeit des österreichischen Gesundheitswesens kein Zweifel besteht, bedarf es möglichst umfassender Entscheidungsgrundlagen für einzelne Reformschritte.

Das österreichische Gesundheitsberichtswesen umfaßt zwar eine umfangreiche Gesundheitsstatistik für den stationären Bereich, es fehlt jedoch eine systematische Gesundheitsberichterstattung mit aufbereiteten Materialien. Es mangelt außerdem an einer klaren regionalen Zuordnung der Diagnosen und Leistungen, woraus ersichtlich wäre, woher die PatientInnen einzelner Krankenanstalten kommen.

Epidemiologische Methoden, die die regionale Herkunft der Krankenhauspatienten berücksichtigen, vermitteln erst ein zutreffenderes Bild vom Gesundheitszustand der Bevölkerung als reine Spitalsentlassungsstatistiken. Erst durch die Analyse von Einzugsgebieten ist die Ermittlung von regionalem Über- oder Unterangebot an Gesundheitseinrichtungen möglich. Außerdem fordert die Schlußfolgerung 94/c15/04 des EU-Rates die Errichtung eines ,Epidemiologischen Netzes‘, das alle Krankheiten abdeckt und Daten über übertragbare Krankheiten sammelt.

Die Information über die Zahl der ambulanten Fälle ist dürftig, über die Anzahl der bei niedergelassenen Ärzten behandelten PatientInnen bzw. Krankheiten gibt es keine statistischen Unterlagen. Außerdem besteht kein Überblick, wieviel Ärzte welcher Fachrichtung in den einzelnen Regionen niedergelassen sind, wieviel Pflegeeinrichtungen existieren und wieviel Mittel in die Hauskrankenpflege fließen. Eine Studie über die Einführung von Meldepraxen durch das ÖBIG steht noch immer aus. Mortalitätsdaten müßten sowohl orts- als auch krankenhausmäßig erfaßt werden.

Dringend nötig ist auch eine Vereinheitlichung der Erfassungskriterien von Daten aus dem stationären und extramuralen Bereich als Basis der Qualitätssicherung. Krankenanstalten und niedergelassene Ärzte verwenden unterschiedliche Systeme, die Datenvergleiche stark behindern.

Ansätze einer Verbesserung des österreichischen Gesundheitsberichtswesens liegen vor, wie zB die ,Epidemiologische Analyse des Minimum Basic Data Set am Beispiel der Neoplasien 1991‘ durch Mitarbeiter des Ludwig Boltzmann-Instituts für Epidemiologie & Gesundheitssystemforschung (vgl. ÖKZ 1995). Denn seit 1. Jänner 1989 sind die Träger von Krankenanstalten in Österreich verpflichtet, die Entlassungsdiagnosen der in stationärer Behandlung befindlichen Patienten bundeseinheitlich zu erfassen.“

Der Gesundheitsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Mai 1996 in Verhandlung genommen. Nach Berichterstattung durch die Abgeordnete Theresia Haidlmayr und einer Wortmeldung der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer beschloß der Ausschuß auf Antrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag zu vertagen.

In seiner Sitzung am 12. November 1996 hat der Gesundheitsausschuß die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Klara Motter, Dr. Brigitte Povysil, Theresia Haidlmayr, Mag. Herbert Haupt, Dr. Günther Leiner, Heidemaria Onodi, Manfred Lackner, Mag. Johann Maier, Georg Wurmitzer und der Ausschußobmann Dr. Alois Pumberger.


Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 11 12

                               Manfred Lackner                                                           Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann