436 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Entschließungsantrag 323/A(E) der Abgeordneten Dr. Stefan Salzl und Genossen betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl aus TKV-Anlagen mit niedrigem Hygienestandard
Die Abgeordneten Dr. Stefan Salzl und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 31. Oktober 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Von Importfuttermitteln aus Tier- und Knochenmehl, das aus Anlagen mit einem niedrigen Hygienestandard stammt, gehen große Gefahren für die Gesundheit unserer Haustiere und damit auch für den Menschen aus.
Zur Abwendung solcher Risiken wurde dieser Antrag bereits am 24. Oktober 1996 im Gesundheitsausschuß eingebracht, aber im Interesse des Zustandekommens eines Fünfparteienantrages zurückgezogen.
Dieser Fünfparteienantrag wurde jedoch vom Nationalrat am 31. Oktober 1996 nicht beschlossen, sondern wieder an den Gesundheitsausschuß rückverwiesen.“
Der Gesundheitsausschuß hat den Entschließungsantrag [323/A(E)] in seiner Sitzung am 12. November 1996 in Verhandlung genommen.
Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte Abgeordneter Dr. Stefan Salzl. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Johann Schuster, Dr. Stefan Salzl, Klara Motter, Mag. Herbert Haupt und Dr. Günther Leiner.
Die Abgeordneten Dr. Stefan Salzl, Klara Motter und Theresia Haidlmayr einerseits und die Abgeordneten Johann Schuster und Verena Dunst andererseits brachten jeweils einen Entschließungsantrag ein.
Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag [323/A(E)] nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit. Ebensowenig fand der erwähnte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stefan Salzl, Klara Motter und Theresia Haidlmayr eine Mehrheit. Hingegen wurde der Entschließungsantrag der Abgeordneten Johann Schuster und Verena Dunst betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl aus TKV-Anlagen mit niedrigem Hygienestandard einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle
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1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrages [323/A(E)] zur Kenntnis nehmen;
2. die beigedruckte Entschließung annehmen.
Wien, 1996 11 12
Johann Schuster Dr. Alois Pumberger
Berichterstatter Obmann
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Entschließung
Die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft werden ersucht, geeignete Maßnahmen für ein generelles Verbot der Inverkehrbringung und der Verfütterung von Tier- und Knochenmehl, das nicht auf Basis der strengen österreichischen Hygiene- und Kontrollbestimmungen oder zumindest gleichwertiger Standards hergestellt worden ist, zu treffen, um dadurch jegliche Übertragungsmöglichkeit von Krankheitserregern auszuschließen, die bisherige strenge österreichische Vorgangsweise in dieser Frage und die hohen österreichischen Produktstandards weiterhin zu gewährleisten und somit keinerlei Ursache zur Verunsicherung der Konsumenten und des Gesundheitsstandards offen zu lassen.