438 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über die Regierungsvorlage (411 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen

Ziel der gegenständlichen Vereinbarung ist es,

        1.   den Nationalpark Donau-Auen unter Bedachtnahme auf die Akzeptanz der Bevölkerung und auf der Basis der Kriterien für die Kategorie II – Nationalpark der Weltnaturschutzunion (IUCN – The World Conservation Union), anzustreben;

        2.   den Nationalpark Donau-Auen als naturnahes und landschaftlich wertvolles Gebiet von nationaler und internationaler Bedeutung zu fördern und zu erhalten;

        3.   die für dieses Gebiet repräsentativen Landschaftstypen sowie die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume zu bewahren;

        4.   die Möglichkeiten von Nutzungen des Gebietes zu Zwecken der Bildung von Erholung, Wissenschaft und Forschung wahrzunehmen;

        5.   das Grundwasservorkommen in den Donau-Auen zu sichern;

        6.   eine effiziente Nationalparkverwaltung gemeinsam mit den Ländern Wien und Niederösterreich für die Errichtung und Verwaltung des Nationalpark Donau-Auen einzurichten.

Im Rahmen der gegenständlichen Vereinbarung ist die Errichtung des Nationalparks mit 1. Jänner 1997 in einer Anfangsphase (9 300 ha) auf den folgenden Flächen vorgesehen: Auflächen in Wien und Niederösterreich in der Verwaltung der Forstverwaltung Lobau, der Forstverwaltung Eckartsau sowie auf Auflächen des Vereins Auenzentrum Petronell, der Stadtgemeinde Hainburg an der Donau und die Donau. Die Erweiterung auf 11 500 ha (Ausbauphase) wird angestrebt.

Die Verwaltung des Nationalparks erfolgt durch eine gemeinnützige Nationalparkgesellschaft, an der der Bund zu 50%, die Länder Wien und Niederösterreich zu je 25% beteiligt sind.

Die Vereinbarung bindet hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen die Organe der Bundesgesetzgebung bedarf daher der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 15a Abs. 1 B-VG.

Der Umweltausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. No­vem­ber 1996 in Verhandlung gezogen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Otmar Brix, Robert Wenitsch, Dr. Robert Rada, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Anna Elisabeth Aumayr, Dr. Stefan Salzl, Karlheinz Kopf sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung hat der Umweltausschuß mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Abschluß der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen (411 der Beilagen) verfassungsmäßig genehmigen.

Wien, 1996 11 14

                               Georg Wurmitzer                                                         Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann