466 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend Anwendung der 80%-Wahlarztregelung auch auf Physiotherapeuten und drei andere medizinisch-technische Dienste (MTDs) [283/A(E)]

Die Abgeordneten Dr. Volker Kier, Klara Motter und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 19. September 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Beschränkung der Kostenerstattung der Wahlarzthilfe auf 80% des Betrages, der bei Inanspruchnahme eines Vertragsarztes vom Versicherungsträger aufzuwenden gewesen wäre, betrifft nicht nur Ärzte, sondern auch vier der sieben medizinisch-technischen Dienste, nämlich die Physiotherapeuten, die Logopäden, die Diätassistenten und die Ergotherapeuten. Zwar halten wir die gesamte 80%-Regelung für sehr verunglückt, sehen aber gerade bei den oben erwähnten Berufsgruppen die größte Gefahr, daß den einzelnen Menschen Leid und der Gesamtwirtschaft langfristig Schaden entsteht. Zu befürchten ist nämlich, daß eine weitere Reduktion der Kostenrückerstattung bei Inanspruchnahme dieser Dienste zu einer nachlassenden Nachfrage und damit zu kontraproduktiven Effekten führen wird (die Kärntner Gebietskrankenkasse hat zB trotz trister finanzieller Situation die Tarife erst kürzlich erhöht, da sich dort die Meinung durchgesetzt hat, es wäre kontraproduktiv, gerade in diesem Bereich zu sparen – der Patient bekommt nun durch die 80%-Regelung jedoch erst recht weniger).“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag [283/A(E)] in seiner Sitzung am 21. November 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Volker Kier. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Alois Pumberger, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Karl Dona­bauer, Winfried Seidinger, Mag. Herbert Haupt und die Obfrau Annemarie Reitsamer sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 11 21

                        Dr. Elisabeth Pittermann                                                   Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau