468 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (307/A)

Die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dr. Alois Pumberger, Dr. Brigitte Povysil und Genossen haben diesen Initiativantrag am 2. Oktober 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996 wurde die Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Wahlärzten auf 80% der Kosten der Inanspruchnahme eines Vertragsarztes reduziert. Diese Maßnahme erfolgte mit der Begründung, daß die Wahlarzthilfe immer stärker in Anspruch genommen werde und durch die kompliziertere Abrechnung dieser Leistungen dieser Abzug gerechtfertigt sei. Völlig unberücksichtigt blieben leider die Gründe, warum die Versicherten zunehmend mehr Wahlärzte in Anspruch nehmen, obwohl dies auch bisher schon durch die mühsame und langwierige Kostenerstattung meist nur eines Teils des bezahlten Honorars erheblich erschwert wurde: Bei vielen Vertragsärzten müssen die Patienten leider eine Massen- und Schnellabfertigung, keine funktionierende Terminvereinbarung, wenig Eingehen auf den Einzelnen und mangelnde Gesprächsbereitschaft in Kauf nehmen, was vom Zahlungssystem der Krankenversicherungsträger finanziell zumindest begünstigt, wenn nicht sogar erzwungen wird.

Mit der Verringerung der Kostenerstattung an den Versicherten wird die freie Arztwahl faktisch deutlich eingeengt, weil es vor allem sozial Schwächeren praktisch unmöglich gemacht wird, einen Wahlarzt in Anspruch zu nehmen. Es ist aber jedenfalls nicht begründbar, zwar an der freien Arztwahl theoretisch festzuhalten, Versicherte, die sie in Anspruch nehmen, aber (trotz gleicher Beiträge) durch eine geringere Leistung der Krankenversicherung zu ,bestrafen‘. Die Antragsteller schlagen daher die rückwirkende Beseitigung der durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz erfolgten Änderung vor.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag [304/A(E)] in seiner Sitzung am 21. November 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Mag. Herbert Haupt. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Alois Pumberger, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Karl Dona­bauer, Winfried Seidinger, Mag. Herbert Haupt und die Obfrau Annemarie Reitsamer sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 11 21

                        Dr. Elisabeth Pittermann                                                   Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau