471 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (320 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit

Das vorliegende Abkommen soll das derzeit in Kraft stehende österreichisch-schwedische Abkommen über soziale Sicherheit vom 11. November 1975, BGBl. Nr. 587/1976, in der Fassung des Zusatzabkommens vom 21. Oktober 1982, BGBl. Nr. 298/1993, ersetzen.

Das gegenständliche Abkommen hat gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B‑VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Das Abkommen enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Durch dieses Abkommen werden Regelungen in Ergänzung zu den EWG-Verordnungen im Bereich der sozialen Sicherheit entsprechend dem geltenden Abkommen vorgesehen und zur Rechtsvereinheitlichung für die von diesen EWG-Verordnungen nicht erfaßten Personengruppen anstelle der geltenden Abkommensregelungen die Regelungen der EWG-Verordnungen für entsprechend anwendbar erklärt.

Das vorliegende Abkommen berührt wie auch schon die bisher von Österreich geschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit in keiner Weise die aus dem Beschäftigungsverhältnis erwachsenden Rechte der Dienstnehmer gegenüber dem Dienstgeber nach § 130 ASVG bzw. § 58 B‑KUVG.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. November 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Ridi Steibl.

Dem Ausschuß erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit (320 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1996 11 21

                                     Ridi Steibl                                                                Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau