479 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (368 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird


Derzeit gibt es verschiedene illegale Versuche, auf den österreichischen Glücksspielmarkt vorzustoßen. Durch die vorliegende Novelle sollen die Interessen des Bundes aus dem Glücksspielmonopol, insbesondere dessen ordnungspolitischen Zielsetzungen geschützt werden und der illegale Zugang zum österreichischen Glücksspielmarkt, den neuen, vor allem technologischen Entwicklungen Rechnung tragend, verhindert werden.

Die fortschreitende globale Vernetzung, die in immer stärkerem Maße auch die privaten Haushalte miteinbezieht, die lokale Vernetzung über Kabel-TV-Organisationen, die Digitalisierung traditioneller Medien, wie etwa des Fernsehens, schaffen für Anbieter auf dem Glücksspielmarkt unter Außerachtlassung der bestehenden gesetzlichen Regelungen neue Möglichkeiten. Mit vergleichsweise geringem Aufwand läßt sich unter Verwendung der vorhandenen Netzwerke mit einem Schlag ein großer Konsumentenkreis ansprechen.

Auf Grund dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorstehenden Einführung neuer Glücksspielangebote unter Nutzung der neuen technologischen Möglichkeiten ist es notwendig, umgehend die gesetzlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, daß Steuererträge in das Ausland abgezweigt werden und der Spielerschutz nicht mehr gewährleistet ist.

Darüber hinaus gilt es, durch eine Neutextierung die Durchsetzbarkeit der bestehenden Schutzbestimmungen zu verbessern und durch eine Erweiterung der möglichen Maßnahmen den illegalen Zugang zum Glücksspielmarkt wirksam zu verhindern. Die EU-Konformität der Novelle ist gegeben, da das Glücksspielwesen nicht harmonisiert ist.

Der Finanzausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. November 1996 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Mag. Gilbert Trattner und Dkfm. Dr. Günter Stummvoll sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Ausschuß beschloß folgende Feststellung:

Der Ausschuß geht davon aus, daß die Möglichkeit des § 56a zur Betriebsschließung nur als ultima ratio eingesetzt werden soll.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (368 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 11 21

                           Marianne Hagenhofer                                                         Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann