482 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (371 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Die Generaldirektion der Österreichischen Bundesforste hat die Veräußerung von für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaften, Anlagen und Rechten in Salzburg beantragt. Da bei dieser Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die im Artikel XI Bundesfinanzgesetz 1996 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräußerungsgenehmigung zusteht, ist die Einholung einer gesetzlichen Veräußerungsermächtigung erforderlich.
Der Finanzausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. November 1996 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter der Abgeordnete Hermann Böhacker.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (371 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1996 11 21
Ernst Fink Dr. Ewald Nowotny
Berichterstatter Obmann