509 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmmmmmmmm

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Entschließungsantrag 294/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen betreffend Privatisierung der Österreichischen Bundesforste

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. September 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Österreichischen Bundesforste sind der größte Waldbesitzer Österreichs. Sie bewirtschaften eine Grundfläche von mehr als 840 000 Hektar, wovon etwa 580 000 Hektar auf Wälder entfallen. Was den Waldanteil betrifft, so liegt das Verhältnis von Wirtschafts- zu Schutzwald bei rund zwei Drittel zu einem  Drittel. Insgesamt verwalten die Bundesforste einen Grundbesitz, der in etwa zehn Prozent des Österreichischen Staatsgebietes ausmacht.

Der Grundbesitz der Österreichischen Bundesforste ist, historisch bedingt, mit einer großen Zahl an Einforstungsrechten (Weide-, sowie Holz- und Streunutzungsrechte) zugunsten meist bäuerlicher Betriebe belastet.

Der kurzfristig zu erwirtschaftende Ertrag von Wäldern ist im Vergleich zu anderen Produktions- bzw. zu Dienstleistungssparten relativ gering. Wälder weisen demgegenüber allerdings eine besonders hohe Wertbeständigkeit auf. Ein möglicher aus Wäldern zu erwirtschaftender Ertrag entstammt in erster Linie der Holzproduktion und der Jagdwirtschaft.

Was den reinen Ertragswert betrifft, so geht dieser im Bereich des Schutzwaldes gegen Null, da entsprechend hohe Pflegekosten mit Einnahmen aus Jagdpachten bestenfalls kompensiert werden können.

Neben ihrer wirtschaftlichen Funktion erfüllen Wälder im Bereich der Wasserversorgung, des Lawinen- und Wildwasserschutzes, des Landschaftsbildes und des Bodenschutzes usw. eine große Anzahl überwirtschaftlicher Leistungen, die ganz wesentlich zur Erhaltung eines funktionierenden Ökosystems beitragen.

Neben den Wäldern und Nebenflächen (Almen, Weiden, Gewässern, Sümpfen und Mooren, Kahlgesteinsflächen im Hochgebirge, Bauland) besitzen die Österreichischen Bundesforste aber auch Schlösser und ehemalige Stiftsgebäude sowie umfangreiches sonstiges Betriebs- und Anlagevermögen.

Aktuellen Schätzungen zufolge repräsentiert allein der Liegenschaftsbesitz der Österreichischen Bundesforste einen Substanzwert von rund 76 Milliarden Schilling.

Die Verkaufspreise für forstlichen Grundbesitz gelten im Hinblick auf die veräußernde Losgröße als relativ preiselastisch. eine Privatisierung der Österreichischen Bundesforste ist deshalb nur unter äußerster Behutsamkeit möglich und darf keineswegs zu einem vorschnellen Abverkauf ertragreicher Forstverwaltungen führen.

Vielmehr sollte die Privatisierung in Form eines planmäßigen und geordneten Rückzugs des Staates erfolgen.

Besondere Berücksichtigung bei einer Privatisierung der Bundesforste soll auch die Sicherung und Erhaltung des privaten bäuerlichen Besitzstandes finden. Auch in Anbetracht der wichtigen externen Effekte einer bäuerlichen Bewirtschaftung von Wald- und Forstbesitz erscheint es angebracht, eine bevorzugte Lösung für die heimische Bauernschaft auszuarbeiten.

Durch eine Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste aus der Budgethoheit des Bundes und die Einrichtung einer Betriebsgesellschaft zur operativen Geschäftsführung sowie einer Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft als Rechtsnachfolger der Österreichischen Bundesforste könnte eine geeignete betriebswirtschaftliche Struktur erreicht werden, die – in Durchführung einer sukzessiven Privatisierung – auch eine nachhaltige Sicherung des österreichischen wald- und forstwirtschaftlichen Bestandes gewährleisten könnte.“

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den vorliegenden Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Willi Sauer, Anna Elisabeth Aumayr, Andreas Wabl, Mag. Thomas Barmüller, Ing. Mathias Reichhold, Dr. Josef Trinkl, Robert Wenitsch, Katharina Horngacher, Heinz Gradwohl, Jakob Auer, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Willi Sauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 12 03

                                    Willi Sauer                                                            Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann