514 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmmmmmmmm
Bericht
des Familienausschusses
über den Antrag 267/A(E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Kinderbetreuungsscheck
Die Abgeordneten Edith Haller und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Juli 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Für die Verbesserung im Bereich der Kinderbetreuung wurden durch Abänderungsantrag im Rahmen der Beschlußfassung zum 2. Strukturanpassungsgesetz 600 Millionen Schilling bereitgestellt. Diese Mittel sollen durch eine Kommission auf Anträge der Länder verteilt werden. Eine Studie des ÖIF empfiehlt als zukunftsorientierte Maßnahme den Kinderbetreuungsscheck. Dadurch würden alle Leistungen der öffentlichen Hand zusammengefaßt, pro Kind ein gewisser Betrag zur Verfügung gestellt, und es bliebe den mündigen Eltern selbst überlassen, wie sie die Betreuung ihrer Kinder regeln wollen. Auf diese Weise würde eine Vielzahl von privaten Initiativen entstehen, die sinnvolle Angebote machen. Jene Mütter, die ihre Kinder lieber selbst betreuen wollen, könnten diese Aufgabe ohne Nachteile selbst übernehmen.
Auch die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten hat in ihrer Anfragebeantwortung vom 25. Juni 1996 zu 637/I angeführt, daß geeignete Kinderbetreuungseinrichtungen eine große Bedeutung für eine gleichberechtigte berufliche Entwicklung von Frauen haben und österreichweit ein Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen besteht. Bundesminister Bartenstein hat sich im Familienausschuß vom 2. Juli 1996 prinzipiell positiv zum Kinderbetreuungsscheck geäußert.
Laut Studie des österreichischen Instituts für Familienforschung kostet ein Kindergartenplatz mindestens 15 000 S monatlich. Die Situation ist vor allem bei den zwei- bis vierjährigen Kindern prekär, bei denen bereits derzeit 106 000 von 190 000 keine Förderung aus öffentlicher Hand erhalten. Diese Situation wird noch durch die De-facto-Kürzung der Karenzzeit auf 11/2 Karenzjahre verschärft. Um diese Verschlechterung zu entschärfen, in den Mittelpunkt aller Überlegungen das Kindeswohl zu stellen und zudem auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern Rücksicht zu nehmen, wäre die Einführung von Kinderbetreuungsschecks die kostengünstigste und wirtschaftlichste Variante. Die Wahlfreiheit der Eltern über die Erziehung ihrer Kinder wird am besten dadurch gesichert, daß alle Formen der Kinderbetreuung gleichermaßen durch die öffentliche Hand gefördert werden.“
Der Familienausschuß hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war Abgeordnete Edith Haller. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Ilse Mertel, Rosemarie Bauer, Gabriele Binder, Karl Öllinger, Klara Motter, Ridi Steibl, Elfriede Madl, Edith Haller, Dr. Martin Graf sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1996 12 03
Ridi Steibl Dr. Ilse Mertel
Berichterstatterin Obfrau