516 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmmmmmmmm

Bericht

des Hauptausschusses


betreffend Wahl der Vorsitzenden der Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten beim Bundesministerium für Landesverteidigung für die ab 1. Jänner 1997 beginnende (neue sechsjährige) Funktionsperiode

Gemäß § 6 Abs. 9 des Wehrgesetzes 1990, BGBl. Nr. 305, werden die Vorsitzenden der Beschwerdekommission vom Nationalrat auf Grund eines Gesamtvorschlages des Hauptausschusses gewählt.

Bei der Erstellung des Gesamtvorschlages hat jede der drei mandatsstärksten Parteien des Nationalrates das Recht, je ein Mitglied namhaft zu machen. Die Funktionsperiode der Beschwerdekommission und damit der Vorsitzenden beträgt sechs Jahre.

Der Hauptausschuß hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 1996 über diesen dem Nationalrat zu erstattenden Gesamtvorschlag beraten.

Einstimmig wurde der Beschluß gefaßt, den Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Gerald Tychtl, Dr. Joachim Senekovic sowie den Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Ofner – mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1997 – zu Vorsitzenden der Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten beim Bundesministerium für Landesverteidigung zu wählen.

Der Hauptausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle Ing. Gerald Tychtl, Dr. Joachim Senekovic und Dr. Harald Ofner – mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1997 – zu Vorsitzenden der Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten beim Bundesministerium für Landesverteidigung wählen.

Wien, 1996 12 03

                          Dr. Gottfried Feurstein                                                     Dr. Heinrich Neisser

                                   Berichterstatter                                                                Obmannstellvertreter