517 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmmmmmmmm

Bericht

des Budgetausschusses


über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema Kostentransparenz staatlicher Aufgabenerfüllung, Einführung einer Kostenrechnung des Bundes und Einrichtung eines Haushaltsausschusses (III-29 der Beilagen)

Die Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen haben am 16. Jänner 1996 im Hauptausschuß den Antrag eingebracht, eine parlamentarische Enquete zum Thema Kostentransparenz staatlicher Aufgabenerfüllung, Einführung einer Kostenrechnung des Bundes und Einrichtung eines Haushaltsausschusses durchzuführen. Die Enquete fand am 15. Mai 1996 statt; die Tagesordnung lautete wie folgt:

1. Überblick über die bestehenden rechtlichen Instrumente zur Evaluierung der Kosten staatlicher Aufgabenerfüllung, insbesondere in Form einer Kostenrechnung für die Bundesverwaltung sowie einer Kostenabschätzung für Gesetz- und Verordnungsentwürfe.

2. Praktikabilität und Effizienz der vorhandenen rechtlichen Instrumente zur Evaluierung der Kosten staatlicher Aufgabenerfüllung im Bereich der Rechtssetzung und der Vollziehung des Bundes im Hinblick auf Kostentransparenz, Kostenwahrheit sowie der jährlichen Kalkulierbarkeit und Kontrolle des Bundeshaushaltes.

3. Notwendige Verbesserung zur Herbeiführung einer wirksamen Kosten- und Folgekostenabschätzung von Gesetzen und Verordnungen sowie von Gesetz- und Verordnungsentwürfen auf die Haushalte aller am Finanzausgleich beteiligten Gebietskörperschaften. Hiebei soll auch folgendes Modell eines Haushaltsausschusses erörtert werden:

              a)    Der Haushaltsausschuß kann verlangen, daß die finanziellen Auswirkungen eines Gesetzesvorschlages geprüft werden; in diesem Fall hat der zuständige Fachausschuß mit der endgültigen Beschlußfassung – nach Abschluß der Beratungen des Fachausschusses das Plenum – eine vom Haushaltsausschuß innerhalb eines Höchstausmaßes zu bestimmende Frist zuzuwarten (eine dem Plenum gesetzte Frist kann allerdings vom Plenum außer Kraft gesetzt werden).

              b)    Der Haushaltsausschuß hat das Recht, Gutachten über die Kosten der Vollziehung von Gesetzen einzuholen und hiezu Stellungnahmen abzugeben; diese sind den zuständigen Fachausschüssen bzw. dem Plenum zuzuleiten.

              c)    Sofern ein Gesetz von Landesbehörden zu vollziehen ist, bzw. den Gemeinden Kosten entstehen, sind Vertreter der Länder bzw. der Gemeinden den Beratungen des Haushaltsausschusses mit beratender Stimmen beizuziehen.

              d)    Der Haushaltsausschuß kann von sich aus eine ex-post Evaluierung der finanziellen Dimension bereits geltender Gesetze beschließen; hiebei sind auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen.

              e)    Nach Einführung einer Kostenrechnung des Bundes bestellt der Haushaltsausschuß einzelne Mitglieder, die jeweils für ein Ressort zuständig sind, und denen die Ergebnisse der Kostenrechnung für das jeweilige Ressort zu übergeben und alle Auskünfte zur Beurteilung der Kostenentwicklung innerhalb dieses Ressorts zu erteilen sind.

4. Auf der Enquete soll weiters erörtert werden, ob es zielführend ist, mit einem Bundesgesetz alle mit der Vollziehung von Bundesgesetzen beauftragten obersten Organe des Bundes zu verpflichten, in ihren gesamten Veranwortungsbereich eine Kostenrechnung einzuführen. Die Kostenrechnung soll so eingerichtet werden, daß die Kosten sämtliche von Dienststellen des Bundes erbrachten Leistungen transparent werden und die Kostenwahrheit gewährleistet ist. Sie soll das Kostenbewußtsein fördern und die Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Mitteleinsatzes und der Leistungserbringung steigern und eine verursachungsgerechte, entscheidungsorientierte Verrechnung der Leistungen des Bundes ermöglichen. Die Kostenrechnung soll weiters die Voraussetzung dafür bieten, daß die Kosten vergleichbarer Leistungen, die in verschiedenen Ressorts erbracht werden, untereinander verglichen werden können.

Zur Einführung der Kostenrechnung soll folgendes Modell erörtert werden:

Der Bundeskanzler oder der Bundesminister für Finanzen erläßt in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof eine Verordnung, in der einheitliche Grundsätze für die Kostenrechnung aller obersten Organe aufgestellt werden. Die einzelnen Ressorts und sonstigen obersten Organe haben auf Grund dieser Grundsätze die Kostenrechnung einzurichten. Hiezu haben sie einen Katalog ihrer Leistungen zu erstellen, und diesen dem Bundeskanzler bzw. dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuß des Nationalrates zu übermitteln. Im Leistungskatalog sind alle Leistungen aufzuschlüsseln, die vom betreffenden Ressort in Vollziehung von Gesetzen oder ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung erbracht werden. Der Leistungskatalog ist so zu gestalten, daß die Kosten der Vollziehung der einzelnen Gesetze ermittelt werden können. Weiters haben die Ressorts eine Bestandsaufnahme des Bundesvermögens durchzuführen, damit kalkulatorische Kosten für Abschreibungen, Zinsen und Wagnisse ermittelt werden können.

Die Ergebnisse der Kostenrechnung sind jährlich dem Bundesminister für Finanzen, dem Rechnungshof und dem Haushaltsausschuß des Nationalrates zu berichten.

Für die Einführung der Kostenrechnung hat das Gesetz einen detaillierten Zeitplan vorzusehen.

5. Weiters soll ein Konsultationsmechanismus zwischen Bund, Ländern und Gemeinden erörtert werden, in dem als Beitrag zu einer koordinierten Budgetpolitik in Österreich die budgetären Auswirkungen von Gesetzesvorschlägen auf alle Gebietskörperschaften geprüft werden. Hiebei soll insbesondere erörtert werden, ob der Bundesrat unter gewissen Voraussetzungen bei von den Ländern oder Gemeinden zu vollziehenden Gesetzen das Recht haben soll, einen „Einspruch aus finanziellen Gründen“ zu erheben.

Nach den Statements des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Abgeordneten Helmut Wiczorek, Univ.-Prof. Dr. Manfred Gantner, Prof. Dipl.-Kfm. Dr. Gerhard Lehner, Univ.-Prof. Dr. Dieter Mandl, Univ.-Prof. Dipl.-Kfm. Dr. Reinbert Schauer, des Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima und des Präsidenten des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler fand eine Diskussion über die Referate statt.

Auf Antrag der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Ing. Kurt Gartlehner, Mag. Gilbert Trattner, Dr. Hans Peter Haselsteiner und Dr. Alexander Van der Bellen wurde einstimmig beschlossen, gemäß § 98a Absatz 5 GOG dem Nationalrat das Stenographische Protokoll über die Enquete als Verhandlungsgegenstand vorzulegen.

Der Budgetausschuß hat das Stenographische Protokoll in seiner Sitzung am 3. Dezember 1996 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hermann Böhacker, Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Ewald Nowotny, Mag. Franz Steindl und Dr. Hans Peter Haselsteiner sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima.

Bei der Abstimmung hat der Budgetausschuß einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Stenographischen Protokolls der parlamentarischen Enquete zum Thema Kostentransparenz staatlicher Aufgabenerfüllung, Einführung einer Kostenrechnung des Bundes und Einrichtung eines Haushaltsausschusses zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema Kostentransparenz staatlicher Aufgabenerfüllung, Einführung einer Kostenrechnung des Bundes und Einrichtung eines Haushaltsausschusses (III-29 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 12 03

                              Mag. Franz Steindl                                              Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mülbachler

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann