519 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmmmmmmmm
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (459 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1996 geändert wird (BFG-Novelle 1996)
Bindende Grundlage für die Gebarung eines Finanzjahres ist das jeweils geltende Bundesfinanzgesetz. Ein Abgehen hievon ist nur nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der geltenden Fassung und des Bundesfinanzgesetzes zulässig.
Seit Beginn des Finanzjahres 1996 sind beim Vollzug des Bundesfinanzgesetzes 1996 unerwartete Entwicklungen eingetreten, denen nach den derzeit geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht Rechnung getragen werden kann, weshalb die hiefür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Nach der in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung unterliegen die Bestimmungen dieses Gesetzentwurfes im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.
Der Budgetausschuß hat die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Dezember 1996 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter der Abgeordnete Dr. Alexander Van der Bellen sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mehrstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (459 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1996 12 03
Johann Kurzbauer Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbacher
Berichterstatter Obmann