534 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmmmmmmmm

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über den Antrag (6/A) der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 1991 (BGBl. Nr. 50/1992) aufgehoben wird

Die Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen haben am 15. Jänner 1996 den gegenständlichen Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Mitgliedschaft Österreichs zur Europäischen Union verlangte von Unternehmern, sich auf neue Wettbewerbsbedingungen einzustellen. Gleiches gilt für Wirtschaftsstandorte, vor allem aber auch Fremdenverkehrsregionen im internationalen Wettbewerb.

Im Zeitalter der billigen Überseeflüge wird der internationale Wettbewerb der führenden Fremdenverkehrsländer härter. Insbesondere Städtetourismus findet dort nicht statt, wo der Gast ausgesperrt, wo er mit geschlossenen Geschäften konfrontiert wird. Nicht nur, daß dem Unternehmer Umsätze entgehen, verzichtet auch der Staat auf seine daraus resultierenden Steuereinnahmen und wird auf die Sicherung oder gar Schaffung neuer Arbeitsplätze verzichtet.

Durch eine umfassende Neuregelung der Arbeitszeit und die Aufhebung des Öffnungszeitengesetzes wird es nicht zu längeren Tages-, Wochen- oder Jahresarbeitszeiten, sondern lediglich dazu kommen, daß zu anderen Zeiten gearbeitet wird. Neue Perspektiven ergeben sich insbesondere auch für den Teilzeitarbeitsmarkt. Der Arbeitnehmerschutz bleibt durch verstärkte innerbetriebliche Mitbestimmung gewährleistet.

In der Europäischen Union wird aber auch der grenznahe Einkaufstourismus zur neuen Herausforderung für den heimischen Handel. Österreich muß zeitgerecht konkurrenzfähig gemacht werden. Handel heißt: Kundenbedürfnisse befriedigen, und zwar dann, wenn der Kunde nachfragt. Dem muß Rechnung getragen werden. Das heißt für den Standort: Weitestgehender Verzicht auf den wohlmeinenden Schutz Österreichs vor den Unbilden freier Marktmechanismen.

Die völlige Abschaffung aller (den Unternehmer entmündigenden) Ladenschlußzeitenregelungen (im Öffnungszeitengesetz) gehört ebenso zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen für eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich, wie die Flexibilisierung der rigiden „zum Korsett erstarrten“ Arbeitszeitregelungen, wie die Entlastung der menschlichen Arbeitsleistung durch Senkung der Lohnnebenkosten, wie die Anpassung des österreichischen Mehrwertsteuersatzes an das europäische Niveau, und wie die Abschaffung wettbewerbsverzerrender österreichischer Steuerspezialitäten – zum Beispiel der Getränkesteuer. Es bedarf also eines ganzen Maßnahmenbündels. Der erste Schritt in diese Richtung ist die Aufhebung des Öffnungszeitengesetzes.“

Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 1996 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Helmut Peter die Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Eleonore Hostasch, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Helmut Haigermoser, Mag. Helmut Peter, Ing. Monika Langthaler, Dipl.-Kfm. Dr. Günther Puttinger, Dr. Kurt Heindl, Anton Blünegger sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner.

Bei der Abstimmung fand der Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.


Wien, 1996 12 04

                            Helmut Dietachmayr                                                      Ingrid Tichy-Schreder

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau