546 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Rechnungshofausschusses


betreffend den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über den Österreichischen Rundfunk – ORF (III-31 der Beilagen)


Der Rechnungshof hat den gegenständlichen Bericht über die Wahrnehmungen, die er anläßlich der Überprüfung der Gebarung des Österreichischen Rundfunks von Juli bis September 1995 getroffen hat, dem Nationalrat im Juni 1996 vorgelegt.

Schwerpunkt dieser Gebarensüberprüfung 1995 bildete die Beurteilung der Unternehmenspolitik im Bereich Fernsehen. Wie der Rechnungshof in der einleitenden Kurzfassung ausführt, hat sich die Wettbewerbssituation des ORF in den vergangenen Jahren schrittweise völlig verändert. Die Ausstrahlung anderer Fernsehprogramme über Satelliten bewirkte, daß der ORF sein österreichweites Empfangsmonopol verlor. Gleichzeitig führten einschneidende Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einem Wettbewerb, der zuvor in diesem Medienbereich ausgeschlossen war.

Schon Anfang der neunziger Jahre stellte der ORF Überlegungen an, um sich dieser Entwicklung durch die Umwandlung von einem Monopolbetrieb zu einer wettbewerbsfähigen Unternehmung anzupassen.

Dieser Anpassungsprozeß ist im Gange, aber bei weitem noch nicht abgeschlossen. Strategieschwerpunkte sollten darin liegen, die Produkte besser und auf breiterer Basis anzubieten, um die Marktführerschaft des ORF mittelfristig abzusichern. Gleichzeitig ist es notwendig, sämtliche technische und personelle Rationalisierungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um wettbewerbsfähige Organisations- und Kostenstrukturen zu schaffen.

Die daran anschließenden Abschnitte befassen sich mit dem Prüfungsablauf und -gegenstand, dem rechtlichen Rahmen, dem Entfall des Monopols, der Unternehmenspolitik bis und ab Ende 1994, sowie mit

         –   Marketing,

         –   Werbung,

         –   Bilanz- und Ertragsentwicklung,

         –   kaufmännische Abrechnungssysteme,

         –   Controlling,

         –   Sport,

         –   Orchester,

         –   technische Direktion,

         –   Fernsehproduktionen und

         –   Personal.

In zusammenfassenden Empfehlungen hielt der Rechnungshof im gegenständlichen Bericht folgendes fest:

Um dem ORF die notwendige Flexibilität am Medienmarkt zu ermöglichen, sollte nach Ansicht des Rechnungshof eine Änderung des Rundfunkgesetzes sowie eine Umwandlung der Unternehmung in eine Aktiengesellschaft überlegt werden.

Dem ORF legte der Rechnungshof nahe,


        1.   seine Produkte besser und breiter zu vermarkten,

        2.   einen scharfen Rationalisierungskurs mit Straffung der Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen einzuschlagen,

        3.   die Mitarbeiteranzahl und die Personalkosten zu senken sowie

        4.   ein unternehmensweites Controlling und moderne Management-Informations- und Steuerungssysteme einzuführen,

um die Umstrukturierung zu einer voll wettbewerbsfähigen Unternehmung erfolgreich zu bewältigen.

Der Rechnungshofausschuß hat den gegenständlichen Bericht, nach seiner Zuweisung am 14. Juni 1996, erstmals am 3. Juli 1996  in Verhandlung genommen. Bei den inhaltlichen Beratungen, die am 21. November 1996 und am 5. Dezember 1996 unter Beiziehung von Auskunftspersonen des überprüften Unternehmens im Sinne des § 40 GOG stattfanden, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Ing. Walter Meischberger, Ute Apfelbeck, Dr. Volker Kier, Dr. Wolfgang Riedler, Dr. Günther Kräuter, Otmar Brix, Georg Wurmitzer, Walter Murauer, Mag. Herbert Haupt, Franz Stampler, Mag. Reinhard Firlinger, Hans Helmut Moser, Peter Rosenstingl sowie der Ausschußobmann, Abgeordneter Andreas Wabl und der Staatssekretär Mag. Karl Schlögl sowie der Präsident des Rechnungshofes, Dr. Franz Fiedler.

Bei der Abstimmung wurde der Wahrnehmungsbericht mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über den Österreichischen Rundfunk – ORF (III-31 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 12 05

                                    Otmar Brix                                                                      Andreas Wabl

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann