566 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
betreffend den Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung im Jahre 1995 (Zu III-58 der Beilagen)
Die Bundesregierung hat dem Nationalrat am 16. Oktober 1996 den Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung im Jahre 1995 (III-58 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Am 20. November 1996 hat die Bundesregierung beschlossen, dem Nationalrat im Sinne des § 25 GOG-NR eine abgeänderte Fassung dieses Berichtes (Zu III-58 der Beilagen) vorzulegen.
Gegenstand des Berichtes sind die Förderungsmaßnahmen, die im Berichtszeitraum im Sinne der Bestimmungen des Volksgruppengesetzes und darüber hinaus getroffen wurden.
Im einzelnen werden die auf die einzelnen Volksgruppen bzw. deren Organisationen im Rahmen der Volksgruppenförderung ausbezahlten Beträge, die Förderung in Form von „lebenden Subventionen“, die Förderungen für Projekte solcher Empfänger, die nicht dem vom § 9 des Volksgruppengesetzes umschriebenen Kreis von Förderungsempfängern angehören, die sonstigen Maßnahmen seitens des Bundes, der Länder und Gemeinden, die direkt oder indirekt spezifisch den Volksgruppen zugute kommen, sowie die gegenwärtige Lage hinsichtlich der Einrichtung von Volksgruppenbeiräten angeführt.
Der Verfassungsausschuß hat den Bericht in seiner Sitzung am 15. Jänner 1997 in Verhandlung genommen.
Vor Eingang in die Debatte beschloß der Verfassungsausschuß auf Antrag der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Dr. Andreas Khol gemäß § 28b Absatz 4 GOG, den gegenständlichen Bericht nicht endzuerledigen. Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Volksgruppenangelegenheiten sowie ganz allgemein dem Schutz und der Förderung ethnischer Minderheiten kommen im heutigen Europa zurecht eine hohe Bedeutung zu. Zunehmend wird das Verhalten des Staates in Volksgruppenangelegenheiten als Gradmesser für Liberalität und Toleranz in der Gesellschaft gewertet und eine großzügige Haltung des Staates in dieser Frage als wichtiger Beitrag im Kampf gegen das Umsichgreifen von Nationalismus eingeschätzt.
Auf Grund der internationalen Dimension dieser Materie, aber auch wegen der Bedeutung, die der gegenständliche Bericht bei Volksgruppenangehörigen hat, erscheint eine Behandlung im Plenum – ohne jedes Präjudiz für die Vorgangsweise in künftigen Jahren – angebracht. In der gegenwärtigen Phase der Diskussion zu diesem sensiblen Thema könnte bei Enderledigung im Ausschuß der – fälschliche – Eindruck entstehen, daß das Parlament die gegenständliche Materie weniger wichtig nimmt als in den vergangenen Jahren.
Es wird aber angeregt, sowohl im Plenum des Nationalrates als auch sonst in der Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, daß künftighin bei langfristiger Vorbereitung eine öffentliche Enderledigung im Ausschuß in Erwägung zu ziehen sein wird.“
In der sich daran anschließenden Debatte ergriffen zur Geschäftsbehandlung die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Andreas Khol, Mag. Johann Ewald Stadler, Mag. Walter Posch, Dr. Volker Kier und Dr. Alois Mock das Wort.
An der Debatte im Gegenstand beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Mag. Terezija Stoisits, Maria Rauch-Kallat, Dr. Harald Ofner, Dr. Volker Kier, Dr. Alois Mock, Dr. Michael Krüger sowie Staatssekretär Mag. Karl Schlögl.
Bei der Abstimmung hat der Verfassungsausschuß mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.
Der Verfassungsausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung im Jahre 1995 (Zu III-58 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1997 01 15
Dr. Wolfgang Riedler Dr. Peter Kostelka
Berichterstatter Obmann