567 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
betreffend den Neunzehnten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 1995) (III-20 der Beilagen)
Der dem Verfassungsausschuß zur Vorberatung vorgelegene Bericht gliedert sich in einen Allgemeinen Teil, einen Teil über legislative Anregungen der Volksanwaltschaft und einen Teil über die Aufgabenbereiche der einzelnen Volksanwälte – gegliedert nach Ressortbereichen –, wobei auch auf bestimmte Einzelfälle eingegangen wird.
Im Allgemeinen Teil wird über die Entwicklung des Geschäftsanfalls im Berichtszeitraum berichtet. Insgesamt war demgemäß die Volksanwaltschaft für 6 007 Beschwerden zuständig. Davon wurden in 3 274 Fällen Prüfungsverfahren durchgeführt. In 86 Fällen wurde ein amtswegiges Prüfungsverfahren eingeleitet. Ferner enthält dieser Teil des Berichtes Angaben über die von den Volksanwälten im Kalenderjahr 1995 abgehaltenen Sprechtage, an denen insgesamt 1 093 Personen vorgesprochen haben. Weiters werden im Allgemeinen Teil unter anderem die Zahl der abgeschlossenen Prüfungsverfahren sowie andere Erledigungen, die Wahrung der Zuständigkeit im Bereich der Unabhängigen Verwaltungssenate, die Stellungnahmen der Volksanwaltschaft zu Petitionen und Bürgerinitiativen und die Öffentlichkeitsarbeit der Volksanwaltschaft im Rahmen des VA-Pressedienstes angeführt.
Der Statistische Teil, der die Zusammenstellung der Anzahl und der Gegenstände der im Jahr 1995 eingelangten Beschwerden und sonstigen Anbringen sowie der im Berichtszeitraum eingeleiteten amtswegigen Prüfungsverfahren umfaßt, wird – um dem Grundsatz der Sparsamkeit zu entsprechen – in Hinkunft nur auf Anforderung übermittelt.
Der Verfassungsausschuß hat den Bericht in seiner Sitzung am 15. Jänner 1997 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Irmtraut Karlsson, Dr. Michael Krüger, Dr. Günther Kräuter, Karl Donabauer, Maria Rauch-Kallat, Dr. Volker Kier sowie die Volksanwältin Ingrid Korosec, Volksanwalt Horst Schender und Volksanwältin Mag. Evelyn Messner.
Bei der Abstimmung hat der Verfassungsausschuß mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.
Der Verfassungsausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Neunzehnten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 1995) (III-20 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1997 01 15
Mag. Cordula Frieser Dr. Peter Kostelka
Berichterstatterin Obmann