571 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Antrag 90/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen betreffend Maßnahmen zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Technologie- und Forschungsförderung


Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen haben am 31. Jänner 1996 den gegen­ständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zahllose Fonds sowie eine Aufsplitterung der Kompetenzen auf mehrere Ministerien sind Ursache für die unübersichtlichen und ineffizienten Strukturen im Bereich der österreichischen Technologie- und Forschungsförderung.

So gibt es neben dem Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft (FFF), dem Innovations- und Technologiefonds (ITF), dem Seed-Financing, der Bürges-Förderungsbank sowie dem ERP-Fonds eine Vielzahl von Investitionsförderungsprogrammen in den Bundesländern.

Diese Zersplitterung führt zwangsläufig zu einem Kommunikations- und Kompetenzdefizit.

Darüber hinaus besteht für Österreich im Bereich der Technologie- und Wirtschaftsforschung gegenüber anderen Industrienationen ein enormer Nachholbedarf.

Im Vergleich mit den OECD-Staaten zeigt sich, daß die Ausgaben Österreichs für Forschung und Entwicklung deutlich unterhalb des internationalen Durchschnitts liegen.

Die Forschungsaufwendungen in Österreich betragen gegenwärtig lediglich 1,48% des BIP. Im Vergleich dazu betragen die Forschungsaufwendungen in Deutschland 2,58% des BIP.

Insbesondere durch den Beitritt Österreichs zur EU, welcher der heimischen Wirtschaft einen enormen zusätzlichen Konkurrenzdruck gebracht hat, sowie durch die zunehmende Bedeutung hochtechnolo­gischer Produkte und technologieintensiver Herstellungsprozesse sind Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der tristen Situation der heimischen Technologie- und Forschungsförderung führen, von größter Bedeutung.

Aus diesem Grund ist neben erforderlichen finanziellen Maßnahmen eine Vereinheitlichung und Zusammenführung aller Forschungs- und Förderungsfonds in einer Stiftung für Forschung und Entwicklung sowie eine Koordinierung der Förderungsmaßnahmen zwischen Bund und Ländern dringend erforderlich.“

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 1996 in Verhandlung genommen.

Nach Berichterstattung durch die Abgeordnete Dr. Susanne Preisinger und einer Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Johann Stippel wurde einstimmig beschlossen, den zur Vorbehandlung des Forschungsberichtes 1996 (III-24 der Beilagen) eingesetzten Unterausschuß auch mit der Vorbehandlung des gegenständlichen Entschließungsantrages zu betrauen.

Diesem Unterausschuß gehörten von seiten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Sonja Ablinger, Ing. Kurt Gartlehner, Dr. Irmtraut Karlsson, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Elisabeth Pittermann und Mag. Walter Posch, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Werner Amon, Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Günther Leiner und Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Dr. Michael Krüger, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dr. Stefan Salzl und Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, seitens des Klubs Liberales Forum der Abgeordnete Dr. Volker Kier und seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic an.


Zum Obmann des Unterausschusses wurde der Abgeordnete Dr. Michael Krüger, zu Obmannstell­vertretern wurden die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und zum Schriftführer wurde der Abgeordnete Dipl.-Ing. Leopold Schöggl gewählt.

Der Unterausschuß hat sich am 23. Oktober 1996 konstituiert und den gegenständlichen Entschließungs­antrag in zwei Arbeitssitzungen am 15. November 1996 und am 16. Jänner 1997 beraten.

Über das Ergebnis seiner Beratungen berichtete der Unterausschuß am 16. Jänner 1997 durch seinen Obmann Dr. Michael Krüger dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung, welcher daraufhin seine Vorberatung fortsetzte.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Aus­schußmehrheit.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 01 16

                              Mag. Walter Posch                                                          Dr. Michael Krüger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann