572 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Bundesrechnungsabschluß für das Jahr 1995 (III-50 der Beilagen)
Der Rechnungshof (RH) legt gemäß Art. 121 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes und gemäß § 9 Abs. 1 des Rechnungshofgesetzes 1948 (RHG) den von ihm verfaßten Bundesrechnungsabschluß (BRA) für das Jahr 1995 zur verfassungsmäßigen Behandlung vor. Der gemäß § 9 Abs. 2 RHG vorzulegende Nachweis über den Stand der Bundesschulden ist darin enthalten.
Der BRA enthält gemäß § 98 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, die Voranschlagsvergleichsrechnung in der Gliederung des Bundesvoranschlages, die Jahresbestandsrechnung und die Jahreserfolgsrechnung des Bundes. Der Textteil des BRA (= Band 1: Bericht zum Bundesrechnungsabschluß) wurde vom RH angefertigt. Der Zahlenteil (= Band 2: Abschlußrechnungen und Übersichten) wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Wege des Bundesrechenamtes unter Berücksichtigung der vom RH veranlaßten Richtigstellungen erstellt und durch die vom RH angefertigten Abschlußrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger vervollständigt.
Gemäß § 9 Abs. 1 RHG hat der RH die ihm vorgelegten Jahresrechnungen geprüft. Diese Prüfung umfaßte die Feststellung der formalen und rechnerischen Richtigkeit sowie die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorschriften bei der Vollziehung des BFG. Zu diesem Zweck wurde an Ort und Stelle bei den Buchhaltungen der anweisenden Organe stichprobenweise Einsicht in die Verrechnungsaufschreibungen und Belege genommen. Vorgefundene Mängel wurden im unmittelbaren Verkehr mit den rechnungslegenden Stellen behoben.
Der Bundesvoranschlag für das Jahr 1995 wurde auf der Grundlage einer nominellen Wachstumsrate der österreichischen Wirtschaft von 5,8% erstellt.
Nach den bisherigen und vorläufigen Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Stand: Juni 1996) belief sich das Bruttoinlandsprodukt 1995 zu laufenden Preisen auf 2 352,4 Milliarden Schilling und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um nominell 3,8%. Es lag damit um 2,0 Prozentpunkte unter der bei Erstellung des Bundesvoranschlags angenommenen Wachstumsrate. Der Konjunkturausgleich-Voranschlag wurde aber nicht zum Einsatz gebracht.
Mit einer jahresdurchschnittlichen realen Zunahme des Bruttoinlandsproduktes von 1,8% lag Österreich im Einklang mit der internationalen Wirtschaft. Auf dem Arbeitsmarkt begann sich die Lage wieder anzuspannen: Die Arbeitslosenrate betrug im Jahresdurchschnitt 6,6%. Der Preisauftrieb (= Veränderung der Verbraucherpreise im Jahresabstand) ging im vergangenen Jahr weiter zurück und belief sich im Jahresdurchschnitt 1995 auf +2,2%.
Die seit 1990 beobachtbare Tendenz der Passivierung der Leistungsbilanz setzte sich auch 1995 fort und schloß mit einem Abgang von –47,3 Milliarden Schilling. Als Hauptursache für diese Entwicklung ist neben der dynamischeren Entwicklung der Importe von Dienstleistungen und Warendirektimporten gegenüber den Exporten vor allem der weitere Rückgang der Nettoeinnahmen aus dem Fremdenverkehr anzuführen.
Der Budgetausschuß hat den Bundesrechnungsabschluß in seiner Sitzung am 3. Dezember 1996 in Verhandlung genommen und mehrstimmig beschlossen, den Ständigen Unterausschuß des Budgetausschusses mit dessen Vorbehandlung zu betrauen.
Der Ständige Unterausschuß des Bundesausschusses hat sich mit der gegenständlichen Vorlage in seiner Sitzung am 16. Jänner 1997 befaßt. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Hermann Böhacker, Dr. Hans Peter Haselsteiner und der Obmann des Ständigen Unterausschusses Mag. Gilbert Trattner sowie der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler das Wort. Über die Vorlage wurde Einvernehmen erzielt.
Am selben Tag befaßte sich der Budgetausschuß mit dem Bundesrechnungsabschluß für das Jahr 1995. Der Obmann des Ständigen Unterausschusses Mag. Gilbert Trattner berichtete dem Budgetausschuß mündlich über das Ergebnis der Vorberatungen.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1995 im Sinne des Artikels 42 Absatz 5 B‑VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1997 01 16
Rainer Wimmer Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbacher
Berichterstatter Obmann
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1995
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Der Nationalrat hat beschlossen:
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluß für das Jahr 1995 wird die Genehmigung erteilt.