616 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (344 der Beilagen): Wirtschaftskommission für Europa; Transeuropäische Eisenbahn (TER); Verlängerung des Kooperationsübereinkommens über den Treuhandfonds
Das TER-Projekt wurde 1988 im Rahmen der ECE ins
Leben gerufen und wird insbesondere von den Übergangsstaaten
gefördert. Ziele des Projektes sind ua. die Verbesserung der
Eisenbahninfrastruktur in den Projektstaaten, die Entwicklung von Investitions-
und Finanzierungsprogrammen für einzelne Nord-Süd-Verbindungen zum
Zwecke der Kapazitätssteigerung, die Verbesserung der Eisenbahntechnik und
-technologie sowie der Organisations- und Managementstruktur der
Eisenbahnunternehmen usw. Bis Ende 1991 wurde das TER-Projekt zur Gänze
vom UNDP finanziert. Auf Grund neuer außereuropäischer
Schwerpunktsetzungen zog sich das UNDP jedoch aus diesem Projekt zurück
und stellte seine Zahlungen mit Ende 1992 endgültig ein. Um die
Fortführung des Projektes zu gewährleisten, wurde von der ECE das
gegenständliche Übereinkommen zur Schaffung eines TER-Treuhandfonds
ausgearbeitet. Dieses Übereinkommen regelt ua. die Dotierung des Fonds
durch die Mitgliedstaaten sowie die Rechte und Pflichten der ECE als
durchführendes Organ des Projektes. Die finanziellen Beiträge der
Teilnehmerstaaten belaufen sich auf je 10 000 US-Dollar pro Jahr und
werden gemäß Budgetprojektierung für Personalkosten, Schulung,
Beschaffung von technischem Material ua. verwendet. Das Übereinkommen soll
laut Mitteilung des Exekutivsekretärs der ECE nach seinem Ablaufen Ende
1996 verlängert werden, wenn die TER-Mitgliedstaaten dies wünschen
und keinen Einspruch erheben. Seitens des für die
innerösterreichische Durchführung zuständigen Bundesministeriums
für Wissenschaft und Verkehr besteht die Bereitschaft zur
Weiterführung dieses Übereinkommens. Ebenso besteht die Bereitschaft,
den dafür gemäß Übereinkommen zur Schaffung eines
TER-Trustfonds jährlich zu leistenden Beitrag von
10 000 US-Dollar weiter zu leisten, so daß keine
zusätzlichen Budgetbelastungen durch die Annahme dieses
Übereinkommens entstehen.
Das Übereinkommen zur Schaffung eines TER-Treuhandfonds ist ein gesetzesergänzender Staatsvertrag. Der Beitritt bedurfte daher der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG.
Alle Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Recht ausreichend definiert, so daß eine Beschlußfassung gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG für die Verlängerung nicht erforderlich ist. Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder werden durch das gegenständliche Übereinkommen nicht geregelt, so daß eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG nicht erforderlich ist.
Der Verkehrsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. März 1997 in Verhandlung genommen und nach Wortmeldungen der Abgeordneten Peter Rosenstingl, Dr. Alois Mock, Andreas Wabl und Mag. Thomas Barmüller sowie des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluß des Staatsvertrages: Wirtschaftskommission für Europa; Transeuropäische Eisenbahn (TER); Verlängerung des Kooperationsübereinkommens über den Treuhandfonds (344 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.
Wien, 1997 03 07
Robert Sigl Rudolf Parnigoni
Berichterstatter Obmann