616 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verkehrsausschusses


über die Regierungsvorlage (344 der Beilagen): Wirtschaftskommission für Europa; Transeuropäische Eisenbahn (TER); Verlängerung des Kooperationsübereinkommens über den Treuhandfonds

Das TER-Projekt wurde 1988 im Rahmen der ECE ins Leben gerufen und wird insbesondere von den Übergangsstaaten gefördert. Ziele des Projektes sind ua. die Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur in den Projektstaaten, die Entwicklung von Investitions- und Finanzierungsprogrammen für einzelne Nord-Süd-Verbindungen zum Zwecke der Kapazitätssteigerung, die Verbesserung der Eisenbahntechnik und
-technologie sowie der Organisations- und Managementstruktur der Eisenbahnunternehmen usw. Bis Ende 1991 wurde das TER-Projekt zur Gänze vom UNDP finanziert. Auf Grund neuer außereuropäischer Schwerpunktsetzungen zog sich das UNDP jedoch aus diesem Projekt zurück und stellte seine Zahlungen mit Ende 1992 endgültig ein. Um die Fortführung des Projektes zu gewährleisten, wurde von der ECE das gegenständliche Übereinkommen zur Schaffung eines TER-Treuhandfonds ausgearbeitet. Dieses Übereinkommen regelt ua. die Dotierung des Fonds durch die Mitgliedstaaten sowie die Rechte und Pflichten der ECE als durchführendes Organ des Projektes. Die finanziellen Beiträge der Teilnehmerstaaten belaufen sich auf je 10 000 US-Dollar pro Jahr und werden gemäß Budgetprojektierung für Personalkosten, Schulung, Beschaffung von technischem Material ua. verwendet. Das Übereinkommen soll laut Mitteilung des Exekutivsekretärs der ECE nach seinem Ablaufen Ende 1996 verlängert werden, wenn die TER-Mitgliedstaaten dies wünschen und keinen Einspruch erheben. Seitens des für die innerösterreichische Durchführung zuständigen Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr besteht die Bereitschaft zur Weiterführung dieses Übereinkommens. Ebenso besteht die Bereitschaft, den dafür gemäß Übereinkommen zur Schaffung eines TER-Trustfonds jährlich zu leistenden Beitrag von 10 000 US-Dollar weiter zu leisten, so daß keine zusätzlichen Budgetbelastungen durch die Annahme dieses Übereinkommens entstehen.

Das Übereinkommen zur Schaffung eines TER-Treuhandfonds ist ein gesetzesergänzender Staatsvertrag. Der Beitritt bedurfte daher der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG.

Alle Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Recht ausreichend definiert, so daß eine Beschlußfassung gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG für die Verlängerung nicht erforderlich ist. Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder werden durch das gegenständliche Übereinkommen nicht geregelt, so daß eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG nicht erforderlich ist.

Der Verkehrsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. März 1997 in Verhandlung genommen und nach Wortmeldungen der Abgeordneten Peter Rosenstingl, Dr. Alois Mock, Andreas Wabl und Mag. Thomas Barmüller sowie des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluß des Staatsvertrages: Wirtschaftskommission für Europa; Transeuropäische Eisenbahn (TER); Verlängerung des Kooperationsübereinkommens über den Treuhandfonds (344 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.

Wien, 1997 03 07

                                     Robert Sigl                                                                   Rudolf Parnigoni

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann