620 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (594 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Austro-Control-Gesetz geändert wird
§ 4 Abs. 4 des ACG-Gesetzes in der Stammfassung BGBl. Nr. 898/1993 sieht vor, daß für die zum Einbringungsstichtag bestehenden Personalrückstellungen ein Ausgleichsposten zu bilden ist, der in seiner Höhe dem Betrag der von der ACG nach § 7 Abs. 2 leg. cit. übernommenen Verpflichtungen (dh. im Umfang des am 1. Jänner 1994 geltenden Kollektivvertrages) entspricht. Dieser Ausgleichsposten ist über 20 Geschäftsjahre verteilt, gleichmäßig durch Abschreibung zu tilgen.
Mit der am 1. Jänner 1996 in Kraft getretenen Novelle des Kollektivvertrages für die Bediensteten der Austro Control GmbH wurde in Erfüllung einer im Zuge der Ausgliederung gegebenen Zusage eine Übergangsregelung für Flugverkehrsleiter ab dem 55. Lebensjahr geschaffen. Damit wurde gleichzeitig dem internationalen Standard eines vorzeitigen Ruhestandes für langjährige Flugverkehrsleiter entsprochen.
Mit der vorliegenden Novelle des Austro-Control-Gesetzes soll es der Gesellschaft ermöglicht werden, auch die für diese Übergangsregelung zu bildenden Rückstellungen über einen Zeitraum von 20 Jahren verteilt abzuschreiben.
Die Bildung von Rückstellungen für Personalkosten der Flugsicherung wäre durch Einbeziehung dieser Kosten in die Kostenbasis der Flugsicherungsstreckengebühren auch schon vor der Ausgliederung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt möglich gewesen, sie wurde jedoch durch die Systematik des Bundeshaushaltes verhindert. Damit ist für die Austro Control GmbH nunmehr ein entsprechender Nachholbedarf entstanden.
Der Verkehrsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. März 1997 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Brigitte Tegischer, Peter Rosenstingl, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Andreas Wabl und Mag. Thomas Barmüller sowie der Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Ausschuß beschloß nachstehende Feststellung:
Der Verkehrsausschuß geht davon aus, daß der durch die Dotierung von Rückstellungen für Personalaufwand entstehende Mehraufwand nicht zu einer Erhöhung der Flugsicherungsgebühren führen wird.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (594 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1997 03 07
Emmerich Schwemlein Rudolf Parnigoni
Berichterstatter Obmann