627 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


betreffend den Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes im Jahr 1994
(III-32 der Beilagen)


Gemäß § 9 des Bundesbediensteten-Schutzgesetzes haben die Arbeitsinspektorate zu Jahresbeginn dem Bundesminister für Arbeit und Soziales Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Wahrnehmungen im vorangegangenen Jahr auf dem Gebiet des Bedienstetenschutzes zu erstatten. Diese Berichte sind vom Bundesminister für Arbeit und Soziales zusammenzufassen und dem Nationalrat vorzulegen. Dem Bericht ist eine Dringlichkeitsreihung der auf Grund der Beanstandungen zu treffenden Maßnahmen anzuschließen.

Im Berichtsjahr wurden 843 (Vorjahr: 467) Dienststellen inspiziert und dabei 485 Überprüfungen und 367 Erhebungen vorgenommen; bei diesen Besichtigungen wurden 682 Beanstandungen (1993: 872) festgestellt. Weiters nahm die Arbeitsinspektion an 273 behördlichen Verhandlungen teil. In den von der Arbeitsinspektion zu überprüfenden Bundesdienststellen ereigneten sich im Jahre 1994 2 171 Unfälle, davon zwei mit tödlichem Ausgang. Im Berichtsjahr wurde neben der Teilnahme an behördlichen Verhandlungen auch ein Schwerpunkt bei der Vorbegutachtung von Projekten gesetzt, um bei der Neugestaltung von Bundesdienststellen in einem möglichst frühen Stadium die Belange des Arbeitnehmerschutzes einzubringen. Im Zuge der Überprüfungen wurde festgestellt, daß insbesondere in den Bereichen „raumklimatische Verhältnisse“, „Belichtung und Beleuchtung“ sowie „Brandschutz“ viele Mägel bestehen – ein Indiz für den schlechten baulichen Zustand vieler Amtsgebäude.

Die Dringlichkeitsreihung der Beanstandungen erfolgte nach drei Dringlichkeitsstufen. Als besonders dringende Maßnahmen werden angeführt: Schutzmaßnahmen gegen eine Gefährdung durch elektrischen Strom; Anbringung von Schutzeinrichtungen an Betriebseinrichtungen und Betriebsmitteln; Sicherung von Arbeitsstellen, Verkehrswegen unter anderem gegen die Gefahr von Absturz von Menschen und Material; Sicherung der Benützbarkeit der Verkehrswege und Fluchtwege, insbesondere aus Bereichen, in denen Brandgefahr besteht; Brandschutzmaßnahmen; Schutzmaßnahmen gegen Gefährdung durch gesundheitsschädliche Stoffe; gesundheitsschädliche Strahleneinwirkungen; Lärm, Staub und Erschütterungen.

Auf Grund der von den Arbeitsinspektoraten eingelangten Berichte über das Ergebnis der Besichtigung von Dienststellen des Bundes wurde eine Reihung der Dringlichkeit, gegliedert nach Ressorts, vorgenommen. Die höchste Dringlichkeitsstufe im Verwaltungsbereich der einzelnen Bundesministerien erhielten jeweils folgende Dienststellen (Ressorts, in denen bei keiner Dienststelle schwerwiegende Beanstandungen erfolgten, sind nicht angeführt):

–   Bundesministerium für Inneres

     Gendarmerieposten Lech

–   Bundesministerium für Finanzen

     Zolldienststelle Südbahn-Post, Wiedner Gürtel 1b, 1100 Wien

–   Bundesministerium für Justiz

     Justizanstalt Stein, Krems-Stein

–   Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

     Höhere Bundeslehranstalt für Land- und Hauswirtschaft, Schloßbergstraße 4, 3454 Sietzen­berg/Reidling

–   Bundesministerium für Landesverteidigung

     Schwarzenbergkaserne, Objekte 1701, 1702, 1703

     Dienststelle Wals

–   Bundesministerium für Unterricht und Kunst

     Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Mödling

–   Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

     Vermessungsamt, 3500 Krems

–   Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

     Hygiene-Institut der Universität Wien, Kinderspitalgasse 15, 1090 Wien

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 7. März 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Mag. Dr. Josef Trinkl. Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Sophie Bauer, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Herbert Haupt, Mag. Dr. Josef Trinkl, Klara Motter, Heidrun Silhavy sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch beteiligten, wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegten Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes im Jahr 1994 (III-32 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 03 07

                           Mag. Dr. Josef Trinkl                                                      Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau