628 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Dr. Volker Kier  und Genossen betreffend Neukodifizierung des ArbeitnehmerInnenschutzes [368/A(E)]

Die Abgeordneten Dr. Volker Kier, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Mag. Helmut Peter und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 13. Dezember 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das bis dato geltende ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) erfüllt die Aufgaben eines sinnvollen und zielführenden Arbeitnehmerschutzes ungenügend. Durch die darin enthaltenen Überreglementie­rungen werden Unternehmer und Betriebe in die Situation gedrängt, die Bestimmungen des ASchG oftmals nicht erfüllen zu können. Dies geschieht weniger aus Absicht denn aus Unkenntnis auf Grund der in ihrer Schwerfälligkeit bisweilen unverständlichen sprachlichen Abfassung des Gesetzes. Darüber hinaus sind manche der Bestimmungen dazu angetan, insbesondere Kleinbetriebe bei deren Erfüllung in grobe finanzielle Nöte zu führen.

Eine Neufassung des gesetzlichen ArbeitnehmerInnenschutzes hat daher insbesondere

–   unter Berücksichtigung der versicherungsrechtlichen Möglichkeiten der AUVA,

–   durch eine Verpflichtung der Arbeitgeber, präventive Schutzmaßnahmen im Rahmen besonderer Haftungsregelungen zu gewährleisten,

–   unter Ausnutzung des Normungswesens im Bereich der Arbeitsmittel,

–   sowie mittels Verankerung des ArbeitnehmerInnenschutzes im Betriebsanlagenrecht zu erfolgen.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag [368/A(E)] in seiner Sitzung am 7. März 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Klara Motter. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Sophie Bauer, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Herbert Haupt, Mag. Dr. Josef Trinkl, Klara Motter, Heidrun Silhavy sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 03 07

                           Mag. Dr. Josef Trinkl                                                      Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau