630 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (413 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über soziale Sicherheit
Österreich ist bestrebt, mit allen EG-Mitgliedstaaten bzw. den vom EWR-Abkommen erfaßten EFTA-Staaten neue Abkommen über soziale Sicherheit unter Bedachtnahme auf das im Rahmen des EWR-Abkommens wirksam werdenden EG-Rechts zu schließen. Durch das gegenständliche Abkommen soll deshalb das derzeit in Kraft stehende österreichisch-liechtensteinische Abkommen über soziale Sicherheit, BGBl. Nr. 72/1969, idF der Zusatzabkommen BGBl. Nr. 39/1978 und BGBl. Nr. 620/1988 ersetzt werden.
Das gegenständliche Abkommen ergänzt die EWG-Verordnung im Bereich der sozialen Sicherheit entsprechend dem derzeit geltenden Abkommen und sieht zur Rechtsvereinheitlichung Regelungen für Personengruppen vor, die vom Geltungsbereich dieser EWG-Verordnungen nicht erfaßt sind.
Den Erläuterungen der Regierungsvorlage ist zu entnehmen, daß im Zeitraum 1997 bis 1999 Mehrkosten von rund 370 000,– S entstehen werden.
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. März 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Gottfried Feurstein.
Dem Ausschuß erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über soziale Sicherheit (413 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 1997 03 07
Dr. Gottfried Feurstein Annemarie Reitsamer
Berichterstatter Obfrau