636 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über die Regierungsvorlage (568 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen


Der Bund und das Land Oberösterreich sind am 10. Jänner 1997 in der Nationalparkgemeinde Großraming durch die Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung nach Art. 15a B-VG übereingekommen, einen Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen zu errichten und zu erhalten.

Ziel der gegenständlichen Vereinbarung ist es,

           1. unter Bedachtnahme auf die Akzeptanz der Bevölkerung die internationale Anerkennung nach den Kriterien für die Kategorie II – Nationalpark der Weltnaturschutzunion (IUCN – The World Conservation Union) anzustreben;

           2. Teile der Oberösterreichischen Kalkalpen als naturnahes und landschaftlich wertvolles Gebiet von nationaler und internationaler Bedeutung zu fördern und zu erhalten;

           3. die für dieses Gebiet repräsentativen Landschaftstypen sowie die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume zu bewahren;

           4. die Möglichkeiten von Nutzungen des Gebietes zu Zwecken der Bildung und Erholung, Wissenschaft und Forschung wahrzunehmen sowie

           5. eine effiziente Nationalparkverwaltung für die Errichtung und die Verwaltung des  Nationalparks gemeinsam mit dem Land Oberösterreich einzurichten.

Im Rahmen der gegenständlichen Vereinbarung ist die Errichtung des Nationalparks mit 1. Mai 1997 in einer Anfangsphase (16 400 ha) auf Flächen der Österreichischen Bundesforste AG im Reichraminger Hintergebirge und Sengsengebirge vorgesehen. Die Erweiterung auf 21 500 ha ist geplant und bedarf eines einstimmigen Beschlusses der Generalversammlung der Nationalparkgesellschaft. Die Einbeziehung weiterer Gebiete im Bereich der Haller Mauern und des Toten Gebirges bedarf einer gesonderten Vereinbarung der Vertragsparteien.

Die Verwaltung des Nationalparks erfolgt durch eine gemeinnützige Nationalparkgesellschaft mbH, an der der Bund und das Land Oberösterreich zu je 50% beteiligt sind.

Die gegenständliche Vereinbarung bindet hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen die Organe der Gesetzgebung und bedarf daher gemäß Art. 15a B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Umweltausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. März 1997 in Verhandlung gezogen.

An der Debatte beteiligten sich nach Berichterstattung durch den Abgeordneten Josef Schrefel die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Josef Schrefel, Rainer Wimmer, Otmar Brix, Robert Wenitsch, Helmut Dietachmayr sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung hat der Umweltausschuß einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Abschluß der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen (568 der Beilagen) verfassungsmäßig genehmigen.

Wien, 1997 03 13

                                 Franz Stampler                                                            Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann