637 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über den Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie betreffend den Nationalen Umweltplan für Österreich (NUP) (III-55 der Beilagen)
Der gegenständliche Nationale Umweltplan wurde erstmals für Österreich erstellt. Er ist langfristig orientiert und soll als verbindlicher Orientierungsrahmen dienen.
Die Vorarbeiten für die Erstellung eines Nationalen Umweltplans wurden bereits 1992 in Angriff genommen. Der Auftrag an sieben Arbeitsgruppen lautete, zur Operationalisierung und Implementierung des Prinzips der Nachhaltigkeit für umweltrelevante Politikfelder in Österreich langfristig und strategisch ausgerichtete ökologische Ziele qualitativer und quantitativer Natur nicht nur durch einen medien- und sektorenüberschreitenden Ansatz zu definieren, sondern mittel- wie langfristig integrierte Konzepte zur Umweltvorsorge zu erarbeiten und darüber hinaus auch in der politischen Öffentlichkeit fest zu etablieren.
Damit unternimmt Österreich, das bereits seit 1984 den umfassenden Umweltschutz in der Bundesverfassung verankert hat, einen weiteren Schritt in Richtung auf die Durchsetzung einer Strategie nachhaltiger Entwicklung, zu der es sich auch international politisch verpflichtet hat.
Mit dem Nationalen Umweltplan wurde für Österreich nunmehr ein langfristig orientiertes Konzept entwickelt, welches das politische Bekenntnis zu einer Integration umweltpolitischer Anliegen in alle Ebenen der Politik, insbesondere in der Industriepolitik, Verkehrs- und Energiepolitik, Landwirtschaftspolitik, Gesundheitspolitik, Forschungs- und Technologiepolitik wie auch Bildungspolitik operationalisiert.
Dieser erste Nationale Umweltplan soll einen dynamischen Prozeß einleiten, dessen Elemente neben der Planung und Zielbestimmung auch die Implementierung der Maßnahmen und deren Evaluierung umfassen. Der Nationale Umweltplan soll etwa alle vier Jahre aktualisiert werden und damit laufende Ergänzungen, Korrekturen und bessere Einsichten in die Herbeiführung des für die Nachhaltigkeit erforderlichen Strukturwandels in Österreich mitenthalten.
Der Umweltausschuß hat die Vorberatung des gegenständlichen Berichts in seiner Sitzung am 16. Oktober 1996 aufgenommen und nach Berichterstattung durch den Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller vor Eingang in die Debatte auf Antrag des Abgeordneten Karlheinz Kopf einstimmig gemäß § 28b GOG beschlossen, den Bericht nicht endzuerledigen. Weiters wurde einstimmig beschlossen, zur Vorbehandlung des Berichts einen Unterausschuß einzusetzen.
Diesem Unterausschuß gehörten von seiten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Otmar Brix, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Georg Oberhaidinger, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Hermann Kröll und Josef Schrefel, seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Mag. Karl Schweitzer, seitens des Klubs Liberales Forum der Abgeordnete Mag. Thomas Barmüller sowie seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete Ing. Monika Langthaler an.
Zum Obmann des Unterausschusses wurde der Abgeordnete Karlheinz Kopf, zur Obmann-Stellvertreterin die Abgeordnete Ing. Monika Langthaler und zum Schriftführer der Abgeordnete Otmar Brix gewählt.
Der Unterausschuß hat sich am 14. November 1996 konstituiert und den gegenständlichen Bericht weiters am 10. Dezember 1996 und am 13. März 1997 beraten.
Über das Ergebnis seiner Beratungen berichtete der Unterausschuß am 13. März 1997 durch seinen Obmann Karlheinz Kopf dem Umweltausschuß, welcher daraufhin seine Vorberatung fortsetzte.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Ing. Monika Langthaler, Karlheinz Kopf, Georg Wurmitzer, Mag. Karl Schweitzer, Georg Oberhaidinger, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Dr. Stefan Salzl, Hermann Kröll, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.
Die Abgeordnete Ing. Monika Langthaler, weiters die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Anna Elisabeth Aumayr und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, sowie die Abgeordneten Karlheinz Kopf und Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller brachten je einen Entschließungsantrag ein.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Die Österreichische Bundesregierung hat im Juli 1996 den Nationalen Umweltplan im Ministerrat beschlossen und anschließend dem Nationalrat zur Behandlung zugeleitet. Das Ziel des Nationalen Umweltplanes ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in Österreich. Demgemäß stellt der NUP ein langfristig orientiertes Leitbild für die Zukunft dar und sieht eine neue Art von Umweltpolitik, einer Politik der gesellschaftlichen Entwicklung, deren Maßstab der Schutz und die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen einer gesunden Wirtschaftspolitik sind, vor.
Die zentralen, im NUP festgehaltenen Forderungen lauten:
– Die globalen Stoffkreisläufe dürfen durch menschliches Handeln nicht irreversibel beeinflußt werden.
– Lokale Tragfähigkeitsgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
– Es muß auf eine gesellschaftliche Entwicklung hingearbeitet werden, die die Bedürfnisse der gegenwärtig lebenden Generation befriedigt, ohne die berechtigten Wohlstandsbedürfnisse künftiger Generationen zu beeinträchtigen.
Aufbauend auf diesen Forderungen enthält der NUP insgesamt an die 360 Maßnahmen und Vorschläge gegliedert nach den Bereichen Industrie und Gewerbe, Energiewirtschaft, Verkehr und Transportwesen, Landwirtschaft, Wald und Wasser, Tourismus und Freizeitwirtschaft, Ressourcenmanagement sowie Verbraucher und Konsumenten.
Es haben sich daher alle Politikbereiche im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft an diesen Maßnahmen und Vorschlägen zu orientieren.“
Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Georg Wurmitzer gewählt.
Der Umweltausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. den Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie betreffend den Nationalen Umweltplan für Österreich (NUP) (III-55 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen;
2. die beigedruckte Entschließung annehmen.
Wien, 1997 03 13
Georg Wurmitzer Mag. Karl Schweitzer
Berichterstatter Obmann
Anlage
Entschließung
Die Bundesregierung wird ersucht
1. sich bei ihren Maßnahmen und Planungen an den im NUP fixierten Leitlinien zu orientieren und
2. auf die anderen Gebietskörperschaften einzuwirken, damit auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eine Orientierung der Maßnahmen und Planungen an den im NUP fixierten Leitlinien erfolgen kann.
3. Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, den NUP permanent weiter zu entwickeln und dynamisch an die ökologischen und ökonomischen Erfordernisse anzupassen.