642 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über die Regierungsvorlage (427 der Beilagen): Notenwechsel zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel samt Anlage

Ziel des Notenwechsels ist es, die volle Gleichwertigkeit von akademischen Graden und Studienab­schlüssen (im Sinne einer Nostrifizierung) sowie einige damit zusammenhängende Fragen der Anerken­nung im Universitätsbereich festzulegen. Die Wirkung des Notenwechsels bezieht sich damit indirekt auch auf die Berufsausübung. Er soll die staatlichen Stellen einschließlich der Hochschulen von den Bewertungen der im jeweils anderen Vertragsstaat erworbenen Qualifikationen im Einzelfall entlasten. Die Festlegungen beruhen auf dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in die Qualität der Hochschulausbildung im jeweils anderen Vertragsstaat und erscheinen im Hinblick auf die niveaumäßig gleichwertige Ausbildung gerechtfertigt.

Der Notenwechsel hat gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodaß die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. März 1997 in Verhandlung genommen.

Nach der Berichterstattung erfolgte eine Wortmeldung des Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages zu genehmigen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Notenwechsel zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel samt Anlage (427 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1997 03 14

                              Mag. Gisela Wurm                                                          Dr. Michael Krüger

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann