643 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über die Regierungsvorlage (559 der Beilagen): Protokoll über die Fortführung der Aktion Österreich – Slowakei, Wissenschafts- und Erziehungskooperation

Da die Laufzeit der Aktion Österreich – Slowakei mit 31. Dezember 1996 begrenzt ist, stellte sich die Frage ihrer Fortsetzung über diesen Zeitpunkt hinaus. Mit der am 1. Jänner 1995 in Kraft getretenen Vereinbarung des Notenwechsels zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik betreffend die Weiteranwendung bestimmter österreichisch-tschechoslowakischer Staatsverträge (BGBl. Nr. 1046/1994) wurde klargestellt, daß das genannte österreichisch-tschechoslowakische Kultur­abkommen im Verhältnis zwischen Österreich und der Slowakischen Republik nicht weitergilt. Die von beiden Seiten gewünschte Fortführung der Aktion Österreich – Slowakei konnte daher mangels staatsvertraglicher Grundlage nicht durch den Programmbeschluß einer gemischten Kommission erfolgen; und da der angestrebte Abschluß eines österreichisch-slowakischen Kulturabkommens – ua. mit der Einrichtung einer neuen gemischten Kommission – in der verfügbaren Zeit bis zum Jahresende 1996 offensichtlich nicht zu bewerkstelligen war, erschien es als gangbarer Weg, die Fortführung der Aktion für die nächsten fünf Jahre in einem eigenen völkerrechtlichen Abkommen zu vereinbaren, wie es in dem vorliegenden Protokoll ausverhandelt wurde.

Das Protokoll ist ein gesetzändernder und gesetzesergänzender Staatsvertrag und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es hat keinen politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. März 1997 in Verhandlung genommen.

Nach der Berichterstattung erfolgte eine Wortmeldung des Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages zu genehmigen.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung vertritt die Auffassung, daß die Bestimmungen des Protokolls zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodaß sich eine Beschlußfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG erübrigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Protokoll über die Fortführung der Aktion Österreich – Slowakei, Wissenschafts- und Erziehungskooperation (559 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1997 03 14

                            Dr. Gertrude Brinek                                                         Dr. Michael Krüger

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann