66 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Regierungsvorlage (6 der Beilagen): Internationales Kakaoübereinkommen 1993 samt Anhängen


Österreich ist ungleich den anderen Mitgliedstaaten der EU nicht Mitglied des Internationalen Kakaoübereinkommens 1993. Der Beitritt ist auf Grund der verpflichtenden Übernahme des „acquis“ für Österreich verpflichtend.

Das Internationale Kakaoübereinkommen 1993 soll, als Ergänzung zu jenem aus 1986, mittels administrativer Maßnahmen, insbesondere zur Erleichterung von Produktionsanpassungen und zur Verbrauchsförderung, eine Stabilisierung des Weltkakaomarktes bewirken, um eine ausreichende Versorgung zu angemessenen Preisen sicherzustellen. Kernpunkt des Übereinkommens ist ein Produktionssteuerungsplan, der ein dauerhaftes Gleichgewicht zwischen Welterzeugung und Weltverbrauch herstellen soll.

Bei dem Übereinkommen handelt es sich um einen gesetzändernden und gesetzesergänzenden Staatsvertrag, sodaß die Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG erforderlich ist. Das Übereinkommen hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodaß ein Beschluß des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Es enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Der Wirtschaftsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. März 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Hohen Hause die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Staatsvertrag: Internationales Kakaoübereinkommen 1993 samt Anhängen (6 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1996 03 07

                           Georg Oberhaidinger                                                      Ingrid Tichy-Schreder

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau