683 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über den Antrag 34/A(E) der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend Neugestaltung der Verpackungsverordnung
Die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen haben am 30. Jänner 1996 den gegenständlichen Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Grundsätzlich sollten sich Hersteller und Vertreiber an bestehenden flächendeckenden Sammel- und Verwertungssystemen beteiligen, es ist ihnen nach der VerpackungsVO allerdings freigestellt, selbst Maßnahmen zu treffen, um die in dieser VO angeführten Rücklaufquoten zu erreichen. Als flächendeckendes Sammel- und Verwertungssystem wurde die ARA gegründet, die allerdings das Problem bisher nicht lösen konnte.
Während Unternehmen, die die VerpackungsVO ernst nahmen, mit der ARA entsprechende Entpflichtungsverträge über alle von ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen abgeschlossen und die Verpflichtungen nach der VerpackungsVO an die ARA übertragen haben – wofür sehr hohe Gebühren zu bezahlen sind –, lizensierten zahlreiche Unternehmen nur einen Bruchteil der von ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen bzw. weigerten sich bestimmte inländische Unternehmen mit dem Hinweis darauf, daß sie die Rücklaufquoten selbst organisieren, dem ARA-System beizutreten. Die von diesen Unternehmen in Verkehr gebrachten Verpackungen wurden aber größtenteils über das bestehende Sammelsystem zu Lasten der zahlenden Mitglieder der ARA entsorgt. Verpackungen, vor allem die Verpackungen von Waren und Produkten, die von ausländischen Erzeugern nach Österreich importiert wurden, konnten durch das System bisher überhaupt nicht ordnungsgemäß erfaßt werden.
Nach der letzten Novellierung der VerpackungsVO sind die inländischen Verpackungshersteller, Abfüller oder Abpacker gemäß den neuen §§ 3 und 5 (für Transport- bzw. Verkaufsverpackungen) dazu verpflichtet, lückenlos nachzuweisen, was mit ihren Verpackungen passiert. In der Praxis bedeutet das, daß der Handel auf Grund seiner Einkaufsmacht alle Pflichten und Kosten zur Erfüllung der VerpackungsVO auf inländische Hersteller und Lieferanten schieben wird.
Ausländische Konkurrenten der österreichischen Verpackungshersteller werden bevorzugt, weil sie dem österreichischen Recht nicht unterliegen und daher nichts nachweisen müssen.
Nach einer Studie der Papier- und Kunststoffindustrie setzen inländische Verpackungshersteller insgesamt nur 30% der im Inland verbrauchten Verpackungen in Verkehr, müssen aber nun für 100% der Entsorgungskosten aufkommen, was den Ruin der österreichischen Verpackungsindustrie mit 27 000 Arbeitsplätzen bedeuten wird.
Die VerpackungsVO diskriminiert die österreichische Wirtschaft, das ARA-System ist ineffizient, vertritt nicht die Interessen österreichischer Verpackungshersteller, Abfüller und Abpacker. Darüber hinaus konnten auf Grund der Ineffizienz der geltenden VerpackungsVO die hochgesteckten Reduktionsziele betreffend des österreichischen Müllaufkommens bisher tatsächlich nicht erreicht werden. Die bisherige Reduktion der deponierten Abfälle ist als unwesentlich zu bezeichnen und wird teuer erkauft.
Zum Schutz der österreichischen Wirtschaft und zur effizienten Umsetzung von Vermeidungs- und Reduktionszielen muß die VerpackungsVO grundsätzlich neu strukturiert werden.“
Der Umweltausschuß hat den Initiativantrag in seiner Sitzung am 13. Mai 1997 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin im Ausschuß fungierte Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Peter Keppelmüller, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Dr. Stefan Salzl und der Ausschußobmann Mag. Karl Schweitzer sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein das Wort.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1997 05 13
Karlheinz Kopf Mag. Karl Schweitzer
Berichterstatter Obmann