694 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag 285/A(E) der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Begrenzung der Politiker- und Funktionärsbezüge
Die Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 19. September 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Bemühungen um eine Reform der Politikerbezüge in Österreich nehmen kein Ende. Das am 1. Juli 1972 in Kraft getretene Bezügegesetz, das die Politikerbezüge auf Bundesebene regelt, erwies sich schon bald als Hort feudaler Privilegien, der neben besonders üppigen Aktiveinkommen der Politiker insbesondere auch arbeitslose Nebeneinkommen, Mehrfachpensionen in Millionenhöhe und Abfertigungsregelungen auch für Kurzzeitpolitiker umfaßt.
Bereits kurz nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes war der Unmut über diesen Selbstbedienungsladen der politischen Kaste unseres Landes nicht mehr zu überhören. Zurecht verfestigte sich in der Öffentlichkeit das Image von den Politikern als den „großen Nehmern“, die sich an den Futtertrögen der Politik bereichern.
In der Folge kam es immer wieder zu Anläufen in Richtung einer Reform, die zumindest die ärgsten Auswüchse abstellen sollte. Alle diese Anläufe versandeten aber in Symptomkuren, ohne die grundsätzlichen Probleme aufzugreifen.
Am 10. Mai 1988 forderte der Nationalrat schließlich in einer gemeinsamen Entschließung aller Parlamentsparteien die ,Begrenzung des einem Politiker aus politischen Funktionen gebührenden Gesamteinkommens‘. Zu den von der Regierung in diesem Zusammenhang angekündigten Verhandlungen mit den Ländern, Gemeinden, Sozialversicherungsträgern und Kammerorganisationen ist es bis heute nicht gekommen. An den Zuständen hat sich seither nichts geändert, obwohl das Bezügegesetz seither etwa dreißigmal geändert wurde.
Angesichts der den Bürgern durch die derzeitige Koalitionsregierung auferlegten massiven Belastungen ist es dringend geboten, auch einen umfassenden Abbau der Politikerprivilegien einzuleiten. Den Österreicherinnen und Österreichern fehlt nämlich im zunehmenden Maße jedes Verständnis für die üppigen, sachlich nicht gerechtfertigten Begünstigungen der Politiker.
Die FPÖ hat seit vielen Jahren immer wieder parlamentarische Aktivitäten mit dem Ziel eines umfassenden Abbaues der Politikerprivilegien gesetzt. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf das Privilegien-Volksbegehren des Jahres 1987 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz für Leistung und Gerechtigkeit – gegen Parteibuchwirtschaft und Privilegien hinzuweisen, das auch der Anlaß für die oben erwähnte Entschließung des Nationalrates vom 10. Mai 1988 war, sowie auf eine Vielzahl von Anträgen in der laufenden Gesetzgebungsperiode, wie etwa den Initiativantrag 105/A sowie den Entschließungsantrag 117/A(E). Allen diesen Anträgen lag die Auffassung zugrunde, daß ein allgemeiner umfassender Abbau der Politikerprivilegien und eine Harmonisierung der bezugsrechtlichen Regelungen erfolgen müsse.
Den Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP, die im Koalitionsübereinkommen vom 11. März 1996 selbst die Notwendigkeit einer Bezügereform festgeschrieben und die Ausarbeitung einer Einkommenspyramide in Aussicht gestellt hatten, fehlte es bisher jedoch an jeglicher Bereitschaft zur Umsetzung der Reformen.
Auch die in letzter Zeit bekanntgewordenen besonders krassen Beispiele von Mehrfacheinkommen von Politikern (zB Fischer, Kostelka, Höchtl, Neugebauer) haben die Koalitionsparteien und die Bundesregierung nicht dazu veranlaßt, endlich tätig zu werden. Im Gegenteil, weil die Reformen ,so schwierig‘ sind und die Abfertigungskaiser und Privilegienritter offenbar nicht auf ihre materiellen Vorteile verzichten wollen, sollen sie offenbar auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden. War ursprünglich ein umfassender Initiativantrag zur Beschlußfassung noch vor der Sommerpause des Nationalrates angekündigt worden, so wurde zur Beruhigung der aufgebrachten Bürger wieder nur eine kleine Korrektur als Placebo verabreicht und die Erstellung der lange angekündigten Einkommenspyramide zumindest bis Mitte 1997 aufgeschoben. Die Angelegenheit ist jedoch mittlerweile eine Zumutung für alle Bürger und duldet deshalb keinen weiteren Aufschub.“
Der Verfassungsausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 7. Mai 1997 in Verhandlung genommen.
An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters Mag. Johann Ewald Stadler anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Peter Kostelka, Mag. Johann Ewald Stadler, Andreas Wabl, Mag. Dr. Heide Schmidt, Dr. Michael Krüger, Peter Schieder und MMag. Dr. Willi Brauneder.
Nach Erschöpfung der Rednerliste beschloß der Ausschuß mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über den Antrag zu vertagen.
In seiner Sitzung am 13. Mai 1997 nahm der Verfassungsausschuß die Verhandlung über den vertagten Antrag wieder auf. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Mag. Johann Ewald Stadler, Karl Donabauer, Dr. Andreas Khol und Andreas Wabl das Wort.
Bei der Abstimmung fand der Antrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1997 05 13
Wolfgang Jung Dr. Andreas Khol
Berichterstatter Obmannstellvertreter