718 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (196/A)


Die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Sigisbert Dolinschek und Genossen haben diesen Initiativantrag am 23. Mai 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Bundeshöchstzahl gemäß § 12a AuslBG ist in Hinblick auf die notwendige Kontrolle des Arbeitsmarktes 1990 eingeführt worden, wobei die Antragsteller Hesoun und Dr. Feurstein diese Maßnahmen folgendermaßen begründeten:

,Internationale Erfahrungen mit der Ausländerbeschäftigung haben gezeigt, daß bei einem Ausländer­anteil von über 10% an der Beschäftigungszahl die Nachteile der Ausländerbeschäftigung die Vorteile zu überwiegen beginnen. Neben den bekannten ökonomischen Nachteilen, insbesondere hinsichtlich unter­bleibender produktionssteigender Investitionen und notwendiger Strukturbereinigungen sowie des fehlenden Zwanges, das inländische Arbeitskräftepotential auszuschöpfen, ist auf Grund fehlender infra­struktureller Ausstattung – Wohnungen, Schulen, Spitäler – bei einer noch stärkeren Ausweitung der Ausländerbeschäftigung zu befürchten, daß vorhandene Vorurteile gegenüber Fremden verstärkt und ausländerfeindliche Tendenzen begünstigt werden.‘

Seit der Einführung der Bundeshöchstzahl mit 10% ist es zu erheblichen Änderungen jener Umstände gekommen, die zu einer Festsetzung in dieser Höhe geführt haben. Die Bundeshöchstzahl wurde daher auf 8% mit einer Überschreitungsmöglichkeit bis 9% gesenkt.

Neben den nicht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegenden EU-Bürgern benötigen auf Grund eines jüngst bekannt gewordenen Erkenntnisses des VwGH vom 2. Mai 1996 nun auch türkische Staatsangehörige nach vier Jahren Aufenthalt keine Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung mehr. Ende März 1996 befanden sich rund 50 000 türkische Staatsangehörige im Besitz einer Beschäftigungs­bewilligung nach dem AuslBG. Der weitaus überwiegende Teil dieser Personen, nämlich rund 40 000, ist nunmehr den EU-Bürgern gleichgestellt. Es ist zu befürchten, daß eine weitere Belastung des österrei­chischen Arbeitsmarktes eintritt, wenn anstelle der Bewilligungen für die türkischen Staatsangehörigen nunmehr die freiwerdenden ca. 40 000 Bewilligungen an andere Personen ausgestellt werden.

Die Arbeitslosen des Monats März 1996 verteilen sich auf rund 227 000 Inländer und 37 000 Ausländer. Die Steigerung beträgt gegenüber dem Vorjahr bei den inländischen Arbeitslosen 13,8%, bei den ausländischen Arbeitslosen aber 28,1%. Dem steht eine Zahl von rund 274 000 beschäftigten Ausländern mit Arbeitsbewilligung in Österreich gegenüber.

Die Zunahme der Arbeitslosigkeit bei den ausländischen Arbeitskräften zeigt, daß es mittlerweile gerade in diesem Bereich zu einer Zunahme des Verdrängungswettbewerbes am Arbeitsmarkt gekommen ist, der durch den verstärkten Zuzug ausländischer Arbeitskräfte verursacht worden ist. Es sind nicht nur die oftmals ungelernten ausländischen Arbeitskräfte, sondern in gleicher Weise auch ungelernte inländische Arbeitskräfte von diesem Verdrängungswettbewerb betroffen.

Nach Aussage der Wirtschaftsforscher zeichnet sich auf dem Arbeitsmarkt nach dem Beschäftigungs­einbruch in den letzten Monaten keine Erholung ab. Der Beschäftigungsrückgang werde vielmehr in relativ hohem Ausmaß in steigender Arbeitslosigkeit wirksam.

Es ist daher im Interesse der Sicherung des österreichischen Arbeitsmarktes gerechtfertigt, die Bundes­höchstzahl gemäß § 12a AuslBG von 8 auf 6% herabzusetzen und gleichzeitig die bisherige Ermächtigung, diese Zahl durch Verordnung bis 9% zu überschreiten, aufzuheben.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag (196/A) in seiner Sitzung am 27. Mai 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war die Abgeordnete Marianne Hagenhofer. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Mag. Walter Guggenberger, Mag. Dr. Josef Trinkl, Marianne Hagenhofer, Winfried Seidinger, Heidrun Silhavy sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch. Bei der Abstim­mung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.


Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 05 27

                           Marianne Hagenhofer                                                      Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau