719 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden soll (216/A)


Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben diesen Initiativantrag am 23. Mai 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bei der 120. Vollversammlung der Wiener Kammer für Arbeiter und Angestellte im November 1995 wurde der Antrag zur Verwirklichung des passiven Wahlrechtes für alle ausländischen Arbeit­nehmerInnen mehrheitlich angenommen. Dies war seit Inkrafttreten des Arbeiterkammergesetzes 1992 der erste Antrag, der von Wahlberechtigten selbst und nicht von Kammerräten bei der Vollversammlung gestellt wurde. Diese Willensäußerung wurde den im Parlament vertretenen politischen Parteien mit dem Ersuchen übermittelt, geeignete Schritte zur Behandlung des Anliegens zu unternehmen. Im Sinne dieses Beschlusses soll der gegenständliche Antrag im Nationalrat beschlossen werden.

Ausländische Arbeitskräfte haben in Österreich und anderen mitteleuropäischen Staaten seit etwa Mitte der 60er Jahre mit ihrer Arbeitsleistung entscheidend zum Wirtschaftswunder und zur Sicherung des Wohlstandes beigetragen. Ihre Entscheidung, nach Österreich zu kommen und hier zu arbeiten, haben sie in der Regel auf Grund massiver Anwerbunskampagnen österreichischer Unternehmer getroffen. Ihre Aufnahme in das gesellschaftliche Leben Österreichs widerspricht häufig elementaren Grundsätzen der Menschenwürde. Unverständlich ist vor allem auch die Ungleichbehandlung durch die österreichische Rechtsordnung.

Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger ausländischer Herkunft und Staatsangehörigkeiten unterliegen selbstverständlich österreichischen Gesetzen wie österreichische StaatsbürgerInnen auch, ob es sich nun um Steuergesetze oder arbeitsrechtliche Bestimmungen handelt. Eine volle Beteiligung an der Vertretung ihrer Interessen wird ihnen jedoch immer noch verwährt. Ein erster Schritt in diese Richtung ist überfällig.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag (216/A) in seiner Sitzung am 27. Mai 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Marianne Hagenhofer.

In der Debatte, an der sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Mag. Walter Guggenberger, Mag. Dr. Josef Trinkl, Marianne Hagenhofer, Winfried Seidinger, Heidrun Silhavy sowie die Bundes­ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch beteiligten, wurde von den Abgeordneten Annemarie Reitsamer und Dr. Gottfried Feurstein gemäß § 27 Abs. 3 GOG ein Entschließungsantrag eingebracht. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen keine Mehrheit. Der oberwähnte Entschließungsantrag der Abgeordneten Annemarie Reitsamer und Dr. Gottfried Feurstein wurde einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag,

           1. der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen,

           2. der Nationalrat wolle der angeschlossenen Entschließung die Zustimmung erteilen.

Wien, 1997 05 27

                           Marianne Hagenhofer                                                      Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau

Anlage

Entschließung

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, bis Jahresende 1997 die Frage des passiven Wahlrechts für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Begutachtung zu unterziehen.