720 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (217/A)

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Mag. Terezija Stoisits und Genossen haben diesen Initiativantrag am 23. Mai 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ausländische Arbeitskräfte haben in Österreich und anderen mitteleuropäischen Staaten seit etwa Mitte der Sechzigerjahre mit ihrer Arbeitsleistung entscheidend zum Wirtschaftswunder und zur Sicherung des Wohlstandes beigetragen. Ihre Entscheidung, nach Österreich zu kommen und hier zu arbeiten, haben sie in der Regel auf Grund massiver Anwerbungskampagnen österreichischer Unternehmer getroffen. Ihre Aufnahme in das gesellschaftliche Leben Österreichs widerspricht häufige elementaren Grundsätzen der Menschenwürde. Unverständlich ist vor allem auch die Ungleichbehandlung durch die österreichische Rechtsordnung.

Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger ausländischer Herkunft und Staatsangehörigkeiten unterliegen selbstverständlich österreichischen Gesetzen wie österreichische Staatsbürger/innen auch, ob es sich nun um Steuergesetze oder arbeitsrechtliche Bestimmungen handelt. Eine volle Beteiligung an der Vertretung ihrer Interessen wird ihnen jedoch immer noch vermehrt. Ein erster Schritt in dieser Richtung ist überfällig.

In der Zwischenzeit hat sowohl der Gewerkschaftsbund, als auch die Arbeiterkammer nicht nur in Unterschriftslisten, sondern auch in Resolutionen das passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen für alle Ausländer/innen gefordert.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag (217/A) in seiner Sitzung am 27. Mai 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war die Abgeordnete Marianne Hagenhofer. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Mag. Walter Guggenberger, Mag. Dr. Josef Trinkl, Marianne Hagenhofer, Winfried Seidinger, Heidrun Silhavy sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Von den Abgeordneten Annemarie Reitsamer und Dr. Gottfried Feurstein wurde ein Entschließungs­antrag betreffend eine Begutachtung des passiven Wahlrechts auf ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingebracht.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit. Der oberwähnte Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle

           1. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und

           2. die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1997 05 27

                           Marianne Hagenhofer                                                      Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau

Anlage

Entschließungsantrag

zu Antrag 217/A

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht bis Jahresende 1997 die Frage des passiven Wahlrechts auf ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Begutachtung zu unterziehen.

Annemarie Reitsamer

Dr. Gottfried Feurstein