726 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über die Regierungsvorlage (700 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzgut­gesetz 1997 erlassen und das Pflanzenschutzgesetz 1995 geändert wird

Das Inverkehrbringen von Pflanzgut von Obstarten ist derzeit im Bundesgesetz vom 30. Oktober 1958 über den Verkehr mit Obstpflanzgut, BGBl. Nr. 243 idF BGBl. Nr. 504/1974, geregelt, das jedoch mangels Erlassung der erforderlichen Durchführungsverordnungen niemals vollzogen wurde. Das Inverkehrbringen von Pflanzgut von Zierpflanzen- und Gemüsearten ist bisher gesetzlich nicht geregelt.

Durch den vorliegenden Entwurf werden Voraussetzungen des Inverkehrbringens von Pflanzgut von Obst, Zierpflanzen und Gemüse (bei Gemüse jedoch ausgenommen Saatgut) aufgestellt und die Anforderungen an das Pflanzgut festgelegt. Weiters werden die Zulassung der Versorger und Labors sowie die Registrierung von Sorten und die Anerkennung von Pflanzgut geregelt.

Die gegenständliche Regierungsvorlage wurde vom Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft in seiner Sitzung am 27. Mai 1997 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Jakob Auer, Anna Huber und Matthias Achs sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle dem in der Regierungsvorlage 700 der Beilagen enthaltenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1997 05 27

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann