733 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Kulturausschusses


über den Antrag 111/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend Bundesgesetz vom 25. Februar 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln (Kunstförderungsgesetz)


Die Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungs­antrag am 28. Februar 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Dem jährlichen Kunstbericht wird immer wieder mangelnde Transparenz vorgeworfen. Diesem Umstand könnte man entgegenwirken, wenn der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst dafür Sorge tragen würde, daß in Zukunft aus dem Kunstbericht ersichtlich ist, wieviele Förderungs­anträge insgesamt in der Kunstsektion eingelangt sind und wie hoch deren Förderungswünsche insgesamt sind. Dies könnte auch als Entscheidungshilfe für die Beurteilung dienen, wie hoch der Förderungsbedarf tatsächlich wäre.

Weiters wäre es wünschenswert, aus dem Kunstbericht erfahren zu können, warum ein Teil der Förderungsanträge abgelehnt wurde. Zu diesem Zwecke erscheint es sinnvoll, ein „Drei-Kategorien-System“ für abgelehnte Förderungsanträge einzuführen. Gründe für Ablehnungen können sein:

A    Die finanziellen Mittel der Abteilung waren zum Zeitpunkt der Antragstellung schon aufgebraucht.

B     Die Abteilung ist nicht zuständig.

C     Der Förderungsantrag wurde aus Qualitätsgründen abgelehnt.

Wenn der/die ParlamentarierIn weiß, wieviele Förderungsansuchen insgesamt abgelehnt worden sind und wieviele Ansuchen aus Grund A, B oder C nicht gefördert wurden, wird es ihr/ihm besser möglich sein, das Bedürfnis der Kunstschaffenden kennenzulernen und den Kunstbericht zu interpretieren.

Weiters ist es, um eine größtmögliche Transparenz zu erreichen, sinnvoll, eine Liste der positiv erledigten Förderungsanträge unverzüglich nach deren Bearbeitung öffentlich zugänglich zu machen. Der Hinweis auf die Unmöglichkeit der Durchführung auf Grund des Datenschutzes ist unberechtigt, da die Namen der Förderungsnehmer im später erscheinenden Kunstbericht aufscheinen.“

Der Kulturausschuß hat den vorliegenden Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Mai 1997 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Mag. Walter Posch, Franz Morak sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 05 27

                               Dr. Helga Konrad                                                                 Dr. Josef Cap

                                 Berichterstatterin                                                                Obfraustellvertreter