75 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über die Regierungsvorlage (38 der Beilagen): Bundesgesetz zur Durchführung eines Informationsverfahrens auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und Normen (Notifikationsgesetz – NotifG)
Das Bundesgesetz zur Durchführung eines Informationsverfahrens auf dem Gebiet technischer Vorschriften im EWR, BGBl. Nr. 628/1994, muß im Hinblick auf den Beitritt Österreichs zur EU und eine Novellierung der umgesetzten Richtlinie 83/189/EWG, ABl. Nr. L 109 vom 26. April 1983, S 8, angepaßt werden.
Technische Handelshemmnisse stellen nach dem Abbau der Zölle, zollgleicher Abgaben und mengenmäßiger Beschränkungen eines der Haupthindernisse für den freien Warenverkehr bei der Verwirklichung des Binnenmarktes und für den freien Warenhandel zwischen den EU-Mitgliedstaaten untereinander dar.
Die wichtigsten Anpassungen des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 628/1994, infolge des Beitritts sowie der Novellierung der Richtlinie 83/189/EWG betreffen folgende Bereiche:
1. Technische Vorschriften und Normen sind im Wege des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten nur mehr der Europäischen Kommission zu übermitteln, der EFTA bzw. EWR-Bezug ist daher zu streichen.
2. Durch die Übernahme der Begriffsbestimmungen der umzusetzenden Richtlinie soll eine möglichst EU-konforme Anwendung gewährleistet werden.
3. Die Stillhaltefristen, die vor Erlassung von technischen Vorschriften zu berücksichtigen sind, werden der geänderten Richtlinie 83/189/EWG angepaßt.
Der vorliegende Gesetzentwurf kann sich nur an die an der Normsetzung mitwirkenden Verwaltungsbehörden des Bundes richten, eine Bindung des Gesetzgebers an die Erfordernisse dieses Informationsaustauschverfahrens hat aus verfassungsrechtlichen und systematischen Gründen in anderer Form zu geschehen (zB in der Geschäftsordnung des Nationalrates).
Auf Grund der verfassungsrechtlichen Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern wird der Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes auf jene Bereiche beschränkt, die in der Vollziehung Bundessache sind.
Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 7. März 1996 in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (38 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1996 03 07
Mag. Franz Steindl Ingrid Tichy-Schreder
Berichterstatter Obfrau