76 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über die Regierungsvorlage (43 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970 und das Patentverträge-Einführungsgesetz geändert werden
Am 1. Jänner 1995 ist das Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO-Abkommen), BGBl. Nr. 1/1995, auch für Österreich in Kraft getreten. Gemäß Art. II Z 2 des WTO-Abkommens sind ua. die in den Anhängen 1, 2 und 3 enthaltenen „Multilateralen Handelsabkommen“ Bestandteil des WTO-Abkommens. Anhang 1C enthält das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen).
Das österreichische Patentrecht erfüllt die meisten Vorgaben des TRIPS-Abkommens, einige Bestimmungen des Patentgesetzes sind jedoch nicht TRIPS-abkommenskonform (zB Wirkung und Laufzeit des Patentes, Zwangslizenzen).
Die vorliegende Novelle dient vor allem der Umsetzung des TRIPS-Abkommens. Überdies werden einige Bestimmungen des Patentgesetzes, die durch das Kartellgesetz und das EU-Wettbewerbsrecht geregelt sind, aufgehoben und die Richtigstellung einer Verweisung vorgenommen. Die Änderungen im Patentverträge-Einführungsgesetz betreffen lediglich Anpassungen an die geänderte Jahresgebührenregelung des Patentgesetzes.
Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 7. März 1996 in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (43 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1996 03 07
Mag. Franz Steindl Ingrid Tichy-Schreder
Berichterstatter Obfrau