773 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Bericht des Bundesministers für Inneres über den Zivildienst und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 1995 und 1996 (III-83 der Beilagen)
Dem gegenständlichen Bericht des Bundesministers für Inneres ist zu entnehmen, daß dem Bundesministerium für Inneres von den als Einbringungsstelle zuständigen Stellungskommissionen und Militärkommanden im Berichtszeitraum 1995 5 986 Erklärungen gemäß § 2 Abs. 1 Zivildienstgesetz übermittelt wurden. 1995 wurden 7 671 rechtswirksame Feststellungen der Zivildienstpflicht getroffen.
Im Jahr 1996 wurden dem Bundesministerium 6 694 Erklärungen gemäß § 2 Abs. 1 Zivildienstgesetz übermittelt und vom Bundesministerium 6 330 rechtswirksame Feststellungen der Zivildienstpflicht getroffen.
Die Anzahl der Zivildienstpflichtigen betrug zum 31. Dezember 1995 83 307 und zum 31. Dezember 1996 89 102.
Weiters wird im Bericht festgehalten, daß mit Stichtag 1. Jänner 1995 im Rahmen der Zivildienstverwaltung 662 anerkannte Einrichtungen mit insgesamt 8 534 Zivildienstplätzen bestanden. Bis zum Stichtag 31. Dezember 1996 erhöhte sich die Anzahl der anerkannten Einrichtungen auf 717 und die Anzahl der Zivildienstplätze auf 9 664. Die Schaffung neuer Einrichtungen, etwa zur Betreuung von Vertriebenen, erfolgte auf Grund der Ausweitung der Dienstleistungsgebiete des § 3 Abs. 2 Zivildienstgesetz durch die Zivildienstgesetznovelle 1994.
Die Zahl der bestehenden Verträge zwischen dem Bund und anderen Rechtsträgern nach § 41 Zivildienstgesetz über die gegenseitigen finanziellen Beziehungen betrug bis zum Stichtag 31. Dezember 1996 612, die Zahl der im Berichtszeitraum abgeschlossenen Verträge lag bei 133.
Im Berichtsjahr 1995 wurden für Zivildienst insgesamt Ausgaben von 795 116 968,56 Schilling getätigt. Verglichen mit den Ausgaben des Jahres 1994 ergaben sich daraus Mehrausgaben von 105 637 672,69 Schilling, das sind 15,32% der Gesamtausgaben des Jahres 1994. Im Berichtsjahr 1995 wurden 158 699 177,83 Schilling eingenommen, was Mehreinnahmen gegenüber dem Voranschlag des Jahres 1994 von 27 240 769,54 Schilling bedeutet.
Die Ausgaben für das Jahr 1996 belaufen sich auf 876 160 462,48 Schilling. Dies bedeutet gegenüber dem Voranschlag 1995 Mehrausgaben von 81 043 493,92 Schilling, das sind 10,19% der Gesamtausgaben des Jahres 1995. Die Einnahmen beliefen sich auf 188 269 577,15 Schilling, was Mehreinnahmen von 29 570 399,32 Schilling bedeutet.
Darüber hinaus enthält der Bericht einen Anhang betreffend eine Repräsentativerhebung unter Zivildienstleistenden und der österreichischen Bevölkerung sowie 16 Beilagen.
Der Ausschuß für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 25. Juni 1997 in Verhandlung genommen.
Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß für innere Angelegenheiten auf Antrag des Abgeordneten Anton Leikam gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates, den Bericht nicht endzuerledigen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Anton Gaál, Herbert Scheibner, Karl Freund, Theresia Haidlmayr, Dr. Volker Kier, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Brigitte Tegischer, Dr. Helene Partik-Pablé sowie der Ausschußobmann Anton Leikam und der Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des vorliegenden Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Inneres über den Zivildienst und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 1995 und 1996 (III-83 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1997 06 25
Mag. Franz Steindl Anton Leikam
Berichterstatter Obmann