775 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten


über den Antrag 172/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992, geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen haben am 25. April 1996 den gegenständ­lichen Antrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die jüngste Novelle des Meldegesetzes 1994 (Hauptwohnsitzgesetz) wurde der Begriff Melde­daten neu gefaßt: Meldedaten sind nunmehr gemäß § 1 Abs. 5 des Meldegesetzes alle personen­bezogenen Daten mit Ausnahme der Unterschrift, die auf dem Meldezettel festgehalten sind. Dies umfaßt auch die Angabe des Religionsbekenntnisses.

Da das Religionsbekenntnis eine höchst persönliche bzw. private Angelegenheit ist, sollte im Zuge dieser Novellierung sichergestellt werden, daß die Angabe des Religionsbekenntnisses und alle weiteren Anknüpfungspunkte im Meldegesetz unterbleiben, da kein sachlicher Grund für dessen Angabe besteht. Das Interesse der Betroffenen an Geheimhaltung muß als wichtiger eingeschätzt werden als das Interesse der Kirchen an der amtlichen Feststellung des Religionsbekenntnisses. Die Religionsgemeinschaften können sich die für sie notwendigen Daten auch auf andere Art und Weise beschaffen.“

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Antrag 172/A in seiner Sitzung am 25. Juni 1997 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter im Ausschuß fungierte der Abgeordnete Dr. Volker Kier.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Franz Steindl, Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Terezija Stoisits, Emmerich Schwemlein, Dr. Volker Kier sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl.

Im Zuge der Debatte brachte die Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé einen Abänderungsantrag ein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit. Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé fand gleichfalls nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 06 25

                              Mag. Franz Steindl                                                               Anton Leikam

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann