782 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Budgetausschusses


über den Antrag (488/A) der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Ing. Kurt Gartlehner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1997 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 1997 – BÜG 1997)


Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Ing. Kurt Gartlehner und Genossen haben am 11. Juni 1997 den gegenständlichen Antrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

I. Allgemeiner Teil

Forschung und Technologie sind in einer hochentwickelten Wirtschaft ein wichtiger Faktor für die Sicherung von Wohlstand und Beschäftigung. Um ein hohes Einkommens- und Sozialniveau zu gewährleisten, ist es notwendig, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Investitionen in die produktionsnahe Forschung und Entwicklung bilden dazu einen geeigneten Ansatzpunkt.

Die Bundesregierung beabsichtigt im Rahmen ihrer Technologieoffensive die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in den nächsten Jahren deutlich zu erhöhen. Es handelt sich dabei um ein Impulsprogramm, das auch eine entsprechende Anhebung der F & E-Ausgaben des Unternehmenssektors bewirken soll. Um die Angemessenheit der Instrumente und den Grad der Zielerreichung der Techno­logieoffensive zu überprüfen, ist spätestens nach fünf Jahren eine Evaluierung durch eine unabhängige Institution durchzuführen. Dabei sind alle aus den Mitteln der Technologiemilliarde 1997 und allfälligen weiteren Technologiemilliarden finanzierten Einzelmaßnahmen als Gesamtprogramm zu betrachten und zu beurteilen.

Nähere Einzelheiten sind dem besonderen Teil zu entnehmen.

Der Gesetzesbeschluß betrifft die Änderung der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.

II. Besonderer Teil

Zu § 1:

VA-Ansatz 1/14146 ,Wissenschaftliche Forschung; Förderungen‘

Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung ist eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für Forschungsvorhaben im Bereich der Grundlagenforschung. Mangels ausreichender Mittel liegt die Ablehnungsrate für Einzelprojekte derzeit bei 38%; noch wesentlich prekärer ist die Situation bei den längerfristigen Projekten wie Forschungsschwerpunkte, Wissenschaftscollegs und Spezialforschungs­bereiche. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 167 Millionen Schilling sollen zu einer Verbesserung dieser Situation führen.

VA-Ansatz 1/14156 ,Anwendungsorientierte Forschung; Förderungen‘

Für die Einrichtung und Stärkung außeruniversitärer Institutionen für den Wissenstransfer, welche angewandte Forschung und Entwicklung für die Wirtschaft und mit der Wirtschaft betreiben, sollen zusätzliche Mittel in Höhe von 145 Millionen Schilling bereitgestellt werden.


VA-Ansatz 1/14158 ,Anwendungsorientierte Forschung; Aufwendungen‘


Im Bereich der Technologiepolitik sollen neue Impulse Unternehmen dabei unterstützen, die Forschungs­aktivitäten der österreichischen Wirtschaft auf das europäische Niveau zu heben. Hiefür werden zusätzliche Mittel in Höhe von 70 Millionen Schilling eingesetzt.

VA-Ansatz 1/15016 ,Zahlungen gemäß EU-Vorschriften‘

Die zusätzlichen Mittel werden für die zT mit Ministerratsbeschluß vereinbarte nationale Kofinanzierung der Mittel des Europäischen Sozialfonds in den regionalen und industriellen Gemeinschaftsinitiativen INTERREG, LEADER, URBAN, RECHAR, RESIDER verwendet.

Angesichts des Bezugspunktes zur Innovation und insbesondere zu den neuen Kommunikationsmedien ist ebenfalls eine nationale Finanzierung der Gemeinschaftsinitiative ADAPT aus Mitteln der Techno­logiemilliarde zweckmäßig.

Eine weitere Zielsetzung ist die Unterstützung der Umstrukturierung im Stahl-, Kohle- bzw. Textil­bereich, sowie von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Anpassung an den Binnenmarkt.

VA-Ansatz 1/63176 ,Technologie- und Forschungsförderung (gewerblich); Förderungen‘

VA-Ansatz 1/63178 ,Technologie- und Forschungsförderung (gewerblich); Aufwendungen‘

VA-Ansatz 1/64176 ,Technisches Versuchswesen; Förderungen‘

VA-Ansatz 1/64178 ,Technisches Versuchswesen; Aufwendungen‘

Die zusätzlichen Mittel dienen der Stärkung der Forschungs- und Technologieförderungsinstrumente, insbesondere des Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft, sowie für die Bildung von Risiko- und Eigenkapital in technologieintensiven Unternehmen. Darüber hinaus soll damit die Koope­ration zwischen Wissenschaft und Wirtschaft verbessert bzw. die Teilnahme österreichischer Unter­nehmen an internationalen F & T-Programmen forciert werden.

VA-Ansatz 1/65276 ,Technologieförderung gemäß ITF-Gesetz; Förderungen‘

Für die bestehenden Schwerpunkte Verkehrstechnik, Technologien für die Informationsgesellschaft, Technologietransfer, Softwaretechnik, Energietechnik und für die bereits angelaufenen Schwerpunkte­programme Technologien für die Informationsgesellschaft und ,Sanfte Mobilität‘ sollen zusätzlich 83 Millionen Schilling bereitgestellt werden.

Zu § 2:

VA-Ansatz 2/54187 ,Bundesvermögen; Kapitalbeteiligung (Erlöse); Bestandswirksame Einnah­men‘

Bei diesem Voranschlagsansatz können durch den Verkauf von Bundesanteilen an der CA-BV Mehr­einnahmen für die Bedeckung der entsprechenden Überschreitungen herangezogen werden.“

Der Budgetausschuß hat den Initiativantrag in seiner Sitzung am 26. Juni 1997 in Verhandlung genommen.

In der Debatte ergriffen außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler die Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Mag. Gilbert Trattner, Dr. Martina Gredler, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Mag. Franz Steindl, DDr. Erwin Niederwieser, Ing. Mag. Erich L. Schreiner und Karl Gerfried Müller sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mehrstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1997 06 26

Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

Obmann

Berichterstatter

Anlage

Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1997 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 1997 – BÜG 1997)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Für verschiedene Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1997, BGBl. Nr. 211/1996, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 793/1996, BGBl. I Nrn. 36/1997 und 000/1997, genehmigt:

                                                                                                                                                                             Millionen

VA-Ansatz                                                                      betreffend                                                                        Schilling

1/14146            Wissenschaftliche Forschung; Förderungen ..............................................................        167,000

1/14156            Anwendungsorientierte Forschung; Förderungen ....................................................        145,000

1/14158            Anwendungsorientierte Forschung; Aufwendungen ...............................................          70,000

1/15016            Zahlungen gemäß EU-Vorschriften                                                                                          70,000

1/63176            Technologie- und Forschungförderung (gewerblich); Förderungen ......................        393,000

1/63178            Technologie- und Forschungsförderung (gewerblich); Aufwendungen ...............          42,000

1/64176            Technisches Versuchswesen; Förderungen ...............................................................          25,000

1/64178            Technisches Versuchswesen; Aufwendungen...........................................................            5,000

1/65276            Technologieförderung gemäß ITF-Gesetz; Förderungen...........................................         83,000

 

Insgesamt …     1.000,000

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist beim VA-Ansatz 2/54187 „Bundesvermögen; Kapitalbeteiligung (Erlöse); Bestandswirksame Einnahmen“ in Höhe von 1 000 000 Millionen Schilling sichergestellt.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen betraut.