790 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über die Regierungsvorlage (426 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande betreffend die rechtliche Stellung der österreichischen Bediensteten der Europol-Drogenstelle

Im Titel VI des Vertrages über die Europäische Union wurde unter anderem die Bekämpfung von verschiedenen Formen der Kriminalität als gemeinsames Interesse der EU-Mitglieder definiert. Um die Anstrengungen in den Bereichen illegaler Drogenhandel, illegaler Handel mit radioaktiven Materialien, Schleuserkriminalität und Autoschieberei koordinieren zu können, wurde als gemeinsame Maßnahme am 10. März 1995 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Nr. L 62) die Europol-Drogenstelle als Vorläufer der zu errichtenden Europol mit Sitz in Den Haag geschaffen. Währenddessen wurde das Übereinkommen über die Errichtung eines europäischen Polizeiamtes (Europolübereinkommen) und parallel dazu ein Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europol und deren Bediensteten ausgearbeitet, die jedoch noch nicht in Kraft sind. Aus diesem Grunde besteht nun die Notwendigkeit, den Status der nationalen EDU-Verbindungsbeamten (Liaison Officers) gesondert zu regeln. Diese werden entsandt, um die Zusammenarbeit zwischen der EDU und nationalen Sicherheitsbehörden koordinieren zu können.

Das vorliegende Abkommen hat gesetzesergänzenden Charakter und bedarf gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es enthält keine verfassungsändernden und verfassungs­ergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im österreichischen Rechtsbereich zugänglich, sodaß die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch dieses Abkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­bereichs der Länder nicht betroffen sind, bedarf es nicht der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Die übrigen EU-Mitgliedstaaten haben bereits analoge bilaterale Vereinbarungen mit der nieder­ländischen Regierung getroffen. Da Österreich seit Sommer 1995 auch einen Verbindungsbeamten bei der EDU hat, ist es notwendig, seinen Status im Wege eines bilateralen Abkommens festzulegen. Das Abkommen soll in Form eines Notenwechsels abgeschlossen werden.

Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 1. Juli 1997 in Verhandlung genommen.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Dipl.-Kfm. Holger Bauer und Dr. Michael Spindelegger sowie der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Im vorliegenden Fall hält der Außenpolitische Ausschuß die Erlassung eines besonderen Bundesgesetzes gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages für entbehrlich.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande betreffend die rechtliche Stellung der österreichischen Bediensteten der Europol-Drogenstelle (426 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1997 07 01

                               Dr. Helga Konrad                                                                Peter Schieder

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann