804 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag der Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Feiertagsruhegesetz sowie das Arbeitsruhegesetz geändert werden (320/A)
Die Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner, Dr. Volker Kier, Klara Motter, Maria Schaffenrath und Genossen haben diesen Initiativantrag am 31. Oktober 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die in Österreich überdurchschnittlich hohen Arbeitskosten (laut Berechnung von Eurostat liegen wir weltweit auf dem dritten Platz) sind einer der Gründe, weshalb der Wirtschaftsstandort Österreich zunehmend gefährdet ist. Seit Jahren plädieren anerkannte Wirtschaftsforscher daher für eine Reduzierung dieser sogenannten Lohnnebenkosten, zuletzt hat der Präsident der Österreichischen Wirtschaftskammer, Leopold Maderthaner, sogar eine ,radikale Senkung der Lohnnebenkosten‘ gefordert, mit der Begründung, daß diese ,Schuld an dem rapiden Verlust von Arbeitsplätzen im Land tragen‘ würden (vgl. ,Die Presse‘, 19. Oktober 1996, S 21).
Die deutliche Reduktion der Arbeitskosten kann neben anderen Maßnahmen auch mittels Verringerung der – im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohen – Anzahl der Feiertage erreicht werden. Denn um erstens die heimischen Unternehmen auf der Kostenseite nicht noch höher zu belasten und zugleich eine Anhebung der Bruttolöhne 1997 für die Arbeitnehmer/innen zu gewährleisten, müssen die bezahlten Ausfallszeiten verringert werden.
Zweitens ergibt sich durch den Wegfall zweier Feiertage eine Erhöhung der Produktivität der Produktionsanlagen auf Grund stärkerer Auslastung. Drittens kostet ein einziger Feiertag die österreichische Wirtschaft rund 0,43 Prozent der Jahreslohnsumme, allein am 8. Dezember wandern im Bereich Handel mehrere Milliarden Schilling und damit ein großes Maß an Kaufkraft ins benachbarte Ausland.
Feiertage als bezahlte Ausfallszeiten sind meist ein unbeachteter Bestandteil der Arbeitskosten, die sowohl zugunsten anvisierter Bruttolohnerhöhungen als auch auf Grund des starken Kaufkraftabflusses zurückgeschraubt werden müssen.“
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag (320/A) in seiner Sitzung am 2. Juli 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Volker Kier.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Reinhart Gaugg, Karl Öllinger, Sophie Bauer und Sigisbert Dolinschek. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1997 07 02
Sophie Bauer Annemarie Reitsamer
Berichterstatterin Obfrau